Die Stadt-Kegelmeisterschaft werden wir wohl noch nicht gewinnen, aber wir lernen schnell. Allerdings stand bei unserem Kegelausflug zu Benthaus-Büchner auch nicht der Leistungsgedanke im Vordergrund, sondern der Spaßfaktor!
Archiv für Dezember 2016
Die Wohnsitzauflage in NRW ist in Kraft
Trotz verschiedener Proteste und Warnungen von Rechtsexpertinnen, Flüchtlingsorganisationen, dem DIMR und vielen mehr trat am 29.11.2016 die Verordnung zur Wohnsitzregelung für schutzberechtigte Flüchtlinge in NRW in Kraft. Viele andere Bundesländer haben sich gegen die Einführung der durch das Integrationsgesetz ermöglichten bundeslandinternen Wonsitzzuweisung entschieden. Nach Bayern und Baden-Württemberg kann jetzt auch in NRW anerkannten Asylbewerberinnen der Wohnort innerhalb des Bundeslandes vorgeschrieben werden. Zuständig hierfür ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Landesverordnung sieht eine Zuweisung mit Wohnsitzverpflichtung für drei Jahre auf Grundlage eines umstrittenen Integrationsschlüssels(Arbeitslosenquote, Anrechnung EU-Zuwanderung …) vor. Schon allein diese Tatsache widerspricht einem Urteil des Europäischen Gerichtshof aus März diesen Jahres. Bei anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Geschützten muss der Zuweisung nämlich eine individuelle Prüfung der Integrationsprognose unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände vorausgegangen sein.
In einer Pressemitteilung vom 22.11.2016 erklärt die Landesregierung, dass sie mithilfe der Wohnsitzauflage die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden in NRW unterstützen wolle. Aber auch die Interessenvertreterinnen der Kommunen sind sich in puncto Wohnsitzauflage nicht einig, wie der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Kommune“ zu entnehmen ist. Die Kommunen befürchten einen hohen Bürokratieaufwand und viele Rechtsstreitigkeiten.
DStBG: Wohnsitzauflage bleibt umstritten (15.11.2016) DStGB-Buchstabenwechsel
WDR: Wohnsitzauflage für Flüchtlinge startet heute (01.12.2016)
Quelle: Flüchtlingsrat NRW
Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht die neue „Mitte-Studie“: Die Gesellschaft ist gespalten
Seit 2002 gibt es die so genannten „Mitte-Studien“, die alle zwei Jahre repräsentative Erhebungen zu rechtsextremen Einstellungen sowie gruppenbezogenen Abwertungen in Deutschland zusammenfassen. Seit 2006 veröffentlicht die Friedrich-Ebert-Stiftung die Studie und stellte am Montag, dem 21.11.2016, die neuesten Ergebnisse unter dem Titel „Gespaltene Mitte, feindselige Zustände“ vor. Die Ergebnisse zeigen vor allem, dass sich die Gesellschaft weiter polarisiert: Rechte, neurechte und rechtsextreme Einstellungen nehmen zu, und eine rechtsextreme Minderheit radikalisiert sich zunehmend gefährlich. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland (56 %) spricht sich nach wie vor für die Aufnahme von Flüchtlingen aus, allerdings wollen 38 % der Befragten wollen eine Obergrenze für Flüchtlinge, während nur 21 % sie strikt ablehnen. Besonders stark ausgeprägt sind muslimfeindliche Einstellungen in der Bevölkerung, Auch nehmen die Vorurteile gegenüber asylsuchenden Menschen weiter zu: von 44 % der Befragten im Jahr 2014 auf 50 % 2016.
Die potentiellen Wählerinnen der AfD rücken stark nach rechts. 2014 werteten etwa rund 57 % von ihnen Asylsuchende ab, aktuell sind es 74 % – die Ablehnung gegenüber Musliminnen ist bei AfD-Anhängerinnen von 30 auf 43,5 % gestiegen. Andreas Zick, Professor an der Bielefelder Universität, Mitautor der Studie und Leiter des IKG, resümiert: „Deutschland befindet sich in einer Zerreißprobe: Während sich viele von rechtspopulistischen Meinungen leiten lassen und aggressiver gegen Eliten und vermeintlich Fremde geworden sind, sind andere bereit, sich noch mehr für die Integration zu engagieren.“
Der aktuelle BKA-Lagebericht bestätigt die Ergebnisse der neuen „Mitte-Studie“ über eine gefährlicher werdende Minderheit und warnt, dass neben Flüchtlingen zunehmend Helferinnen und Politikerinnen ins Visier der radikalisierten rechten Minderheit geraten. Seit Anfang 2016 wurden 212 Straftaten gegen Politikerinnen und 144 Straftaten gegen ehrenamtliche Helferinnen registriert. Es wurden im Vergleich zum Jahr 2015 etwas mehr Gewalttaten und Tötungsdelikte gegenüber Flüchtlingen festgestellt. Die Anzahl an Brandanschlägen ging hingegen stark zurück.
Zeitonline: BKA fürchtet Tote durch Angriffe von rechts (13.11.2016)
Quelle: Flüchtlingsrat NRW
Fachtagung des Flüchtlingsrates NRW: „(Schl)echte Bleibeperspektive – Kritik am politischen Konstrukt der Bleibeperspektive“
Fachtagung des Flüchtlingsrates NRW: „(Schl)echte Bleibeperspektive – Kritik am politischen Konstrukt der Bleibeperspektive“
Viele Interessierte aus Theorie und Praxis kamen am 19. November in die FH Dortmund, um bei unserer Fachtagung zur Kritik des politischen Konstrukts der Bleibeperspektive mitzumachen. Unter den 90 Teilnehmerinnen waren viele Aktive aus Flüchtlingsinitiativen, Mitarbeiterinnen der Wohlfahrtsverbände und Kommunen, Vertreterinnen der Refugee Law Clinics sowie Kulturschaffende. Durch die Mischung konnten verschiedene Blickwinkel beleuchtet werden, die sich auch in den Fachvorträgen widerspiegelten. Am Vormittag analysierten Referentinnen aus der Flüchtlingsberatungsarbeit sowie eine Rechtsanwältin die aktuelle Asylrechtslage und berichteten von den Auswirkungen der vielen Verschärfungen im Asylrecht auf ihre Arbeit in der Praxis. Im Fokus stand dabei die seit Herbst 2015 vorgenommenen Kategorisierung der Flüchtlinge nach Herkunftsland in Menschen mit sogenannter „guter“ und mit „schlechter Bleibeperspektive“. In mehreren Workshops wurde zu den Themenbereichen politische Aktion und Öffentlichkeitsarbeit, Rückkehrberatung, Perspektiven schaffen im Ehrenamt, Umgang mit Abschiebungen und Diskurse über Bleibeperspektive in den Medien gearbeitet. Die Entwicklung von Gegenstrategien stand im Mittelpunkt der Workshop-Arbeit.
Auf der Fachtagung wurde der Wunsch nach Vernetzung deutlich. Das macht Hoffnung, dass mit dem Potential vieler Akteurinnen in vielen Fällen dem politisch gewollten Ausschluss von Menschen mit sogenannter „schlechter Bleibeperspektive“ entgegengewirkt werden kann. Die Kategorie der „guten“ und der „schlechten Bleibeperspektive“ muss aus Gesetzgebung und Praxis verschwinden – nur so kann der momentan praktizierte Ausschluss von Teilhabe auf allen Ebenen verhindert werden. Dafür wollen sich der Flüchtlingsrat NRW und die Tagungsteilnehmerinnen auch in Zukunft einsetzen.
Quelle: Flüchtlingsrat NRW
Erste Ergebnisse einer umfassenden Befragung von Flüchtlingen über Wertvorstellungen, Bildung, Flucht und Ankunft
Gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin führt das BAMF seit Anfang dieses Jahres eine Befragung von geplant mehr als 4.500 erwachsenen Flüchtlingen durch, die im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.01.2016 nach Deutschland gekommen sind. Die „IAB-BAMF-SOEP-Befragung“ soll Erkenntnisse über Wertvorstellungen, den Bildungsgrad, Erwerbsbiografien sowie Fluchtursachen und -erfahrungen von Flüchtlingen in Deutschland bringen.
Am 15.11.2016 stellte das BAMF nun Ergebnisse eines ersten Teils der Befragung in Form einer Kurzanalyse vor: Bei den bisher im Jahr 2016 befragten 2.349 Personen lassen sich viele Gemeinsamkeiten mit der deutschen Bevölkerung feststellen: 96 % der Schutzsuchenden befürworten ein demokratisches System und fühlen sich dem hiesigen Werteverständnis näher als demjenigen in ihrem Herkunftsland. Unterschiede zu Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit ergeben sich allerdings beim Thema „Gleichberechtigung von Männern und Frauen“: 29 % der Befragten stimmen der Aussage „Wenn eine Frau mehr Geld verdient als ihr Partner, führt dies zwangsläufig zu Problemen“ zu – bei der deutschen Vergleichsgruppe teilen nur 18 % diese Einschätzung. Der Wunsch nach Bildung unter den Befragten ist hoch. Zwar wollen viele erst einmal arbeiten, aber später in Bildung und Ausbildung investieren. In ihrem Herkunftsland haben 58 % der befragten Neuangekommenen zehn Jahre oder länger eine Schule besucht – in Deutschland trifft das auf 88 % der Bevölkerung zu. 73 % waren vor der Flucht erwerbstätig, im Durchschnitt 6,4 Jahre lang. Über den konkreten Zugang zum Arbeitsmarkt hat der überwiegende Teil der Befragten bisher nur vage Vorstellungen, fast alle zeigen jedoch eine starke Arbeitsmotivation und Integrationsbereitschaft.
BAMF: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Flucht, Ankunft in Deutschland und erste Schritte der Integration (PDF, 0,7 MB)