Kooperationsvereinbarung der Integrationsbeauftragten und der Bundesagentur für Arbeit
Mit einer am 28. Januar 2019 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung wollen die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, und Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten weiter vorantreiben.
Staatsministerin Annette Widmann-Mauz erklärte: „Arbeit ist ein Schlüssel für Integration und hilft dabei gesellschaftlich Fuß zu fassen. Mit der Kooperationsvereinbarung wollen wir die Integration in und durch Arbeit gemeinsam kraftvoll vorantreiben. Denn wenn alle Menschen ihre Potenziale voll einbringen können, kommt das dem Einzelnen, aber auch der ganzen Gesellschaft zugute.“
Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA), sagte: „Der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands hängt auch davon ab, dass es gelingt, möglichst das gesamte Fachkräftepotenzial in unserem Land auszuschöpfen. Dazu gehören selbstverständlich auch Menschen mit ausländischen Wurzeln, die hier leben. Wir wollen vor allem junge Migrantinnen und Migranten sowie deren Eltern noch besser informieren, beraten und auf dem Weg von der Schule in den Beruf unterstützen. Diese erste Schwelle ist entscheidend für eine erfolgreiche Erwerbsbiographie.“
Die Kooperationsvereinbarung begründet erstmalig eine auf Dauer ausgerichtete Zusammenarbeit zwischen der BA und der Integrationsbeauftragten mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und Risiken für Diskriminierung abzubauen. Die Kooperationsvereinbarung knüpft damit an die bestehende Zusammenarbeit der bei der Integrationsbeauftragten angesiedelten Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer mit der BA an.
Die Vereinbarung soll dazu beitragen, die Chancen einer gelungenen Integration zu nutzen, indem Migrantinnen und Migranten entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhalten. Besonders gefördert werden soll auch die Integration von Frauen mit Migrationshintergrund auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, um möglichen Benachteiligungen entgegenzuwirken. Die Kooperation konzentriert sich auf folgende Handlungsfelder: Die Unterstützung von Migrantinnen und Migranten beim Übergang von der Schule in den Beruf; die Zusammenarbeit mit der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer; die Zusammenarbeit bei der Ansprache von Zugewanderten über Social Media und andere Medienkanäle, u.a. über die von der Integrationsbeauftragten geförderte Plattform „Handbook Germany“; und die Wissenschaftskooperation, etwa mit dem Ziel der gegenseitigen Zuleitung handlungsrelevanter Erkenntnisse aus der Migrations- und Integrationsforschung.
Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung findet anlässlich der Eröffnung der „4. Jobbörse für Geflüchtete und ausländische Arbeitssuchende“ im Estrel-Hotel in Berlin statt, für die Widmann-Mauz und Scheele gemeinsam die Schirmherrschaft übernommen haben.
Die „Jobbörse für Geflüchtete und ausländische Arbeitssuchende“ wird jedes Jahr von der Bundesagentur für Arbeit und dem Estrel Berlin veranstaltet. Sie ist mit rund 180 Ausstellern die größte Jobbörse Europas für diese Zielgruppe.
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