PRO ASYL: Politisch forcierte Entscheidungspraxis des BAMF verhindert, dass Tausende ihre Familien legal nachholen können
Immer mehr syrischen Flüchtlingen wird nur noch subsidiärer Schutz zugesprochen. Ihre Zahl ist im Juni 2016 massiv nach oben geschnellt: In rund 10.250 Fällen – das ist mit ca. 46% fast die Hälfte aller inhaltlichen Entscheidungen – wurde syrischen AsylantragstellerInnen lediglich subsidiärer Schutz gewährt. Wie exorbitant dieser Anstieg ist, zeigt ein Vergleich zum Jahr 2014, als der Anteil subsidiär Geschützter gemessen an allen syrischen AntragstellerInnen 13,6% betrug. (Im Jahr 2015 wurden Anträge von SyrerInnen in einem beschleunigten Schriftverfahren entschieden, in dem sie fast ausschließlich Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen bekamen. Wir haben das Jahr 2015 deshalb nicht zum Vergleich herangezogen.)
Für syrische Flüchtlinge hat die Erteilung nur des subsidiären Schutzes gravierende Folgen. Durch das Asylpaket II wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nach § 104 Abs. 13 Aufenthaltsgesetz für zwei Jahre ausgesetzt. Das heißt konkret: Alle AsylantragstellerInnen, die nach dem 17. März 2016 den subsidiären Schutz zuerkannt bekommen haben, können erst ab 16. März 2018 (!) einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Bei den gravierenden Problemen beim Familiennachzug für syrische Angehörige wird die Entscheidungspraxis des BAMF dafür sorgen, dass Familien subsidiär geschützter SyrerInnen auf Jahre hinaus getrennt bleiben.
Die Schlechterstellung syrischer Asylsuchender beim gewährten Schutzstatus entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage und ist allein Ausdruck politischen Willens. Die Situation für die Zivilbevölkerung in Syrien ist seit Jahren unverändert katastrophal. Noch im vergangenen November 2015 hat das UN-Flüchtlingshilfswerk dargestellt, warum bei syrischen Flüchtlingen die Anerkennung als GFK-Flüchtling angesichts der Situation im Land nur adäquat ist.