Am 15.3. um 14.00 Uhr startet ein neuer Deutschkurs für Anfänger/innen (A1) in der Volkshochschule Waltrop.
Teilnehmen können Geflüüchtete Erwachsene ab 16 Jahren, die noch keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben. Der Kurs dauert ca. 11 Wochen. Der Kurs findet von Montag bis Freitag täglich von 13.30 bis 16.30 Uhr im Haus der Bildung und Kultur (VHS) an der Ziegeleistraße 14 statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie das lateinische Alphabet beherrschen.
Ein halbes Jahr AnkERzentren
Integration statt Ausgrenzung
Caritas-Präsident Neher und Diözesan-Caritasdirektor Falterbaum ziehen differenzierte Bilanz und fordern schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge
München/Berlin, 1. Februar 2019. Sechs Monate nach der flächendeckenden Einrichtung der Ankerzentren in Bayern ziehen der Deutsche Caritasverband und der Diözesan-Caritasverband eine differenzierte Halbjahresbilanz. „Einiges ist besser geworden, einiges schlecht geblieben, manches schlechter geworden“, resümieren Caritas-Präsident Peter Neher und Diözesan-Caritasdirektor Georg Falterbaum. Die kürzere Verfahrensdauer sei zumindest für die neu ankommenden Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive positiv zu beurteilen. Auch die gesundheitliche Versorgung habe sich verbessert. Kritisch werten Neher und Falterbaum die teils monate- und jahrelange Aufenthaltsdauer in den großen Einrichtungen. Dies führe zu inakzeptablen Bedingungen. „Das ist nicht hinnehmbar. Die Aufenthaltsdauer in den Ankerzentren muss deutlich gesenkt werden, insbesondere für Familien“, fordert Neher. Besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, kranke oder traumatisierte Menschen sowie Opfer von Menschenhandel fänden keinen ausreichenden Schutz. Zudem müsse eine professionelle Beratung mit einer ausreichenden Anzahl unabhängiger Berater/innen bei einer auskömmlichen Refinanzierung sichergestellt werden.
Viel Luft nach oben gebe es auch bei der Beschulung, der Kinderbetreuung und im Umgang der Behörden mit den teils schwer traumatisierten Flüchtlingen. Neher und Falterbaum bekräftigen, der politische Schwerpunkt müsse stärker auf Integration gelegt werden statt auf Ausgrenzung und Abschiebung. „Wir sind überzeugt, der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt, wenn wir mehr Solidarität mit den Zuflucht Suchenden zeigen statt Flüchtlinge mit Arbeitsverboten aus dem gesellschaftlichen Miteinander auszuschließen“, betont Neher. Auch eine schnellere Unterbringung in kleineren und dezentralen Einrichtungen fördere die Integration, ergänzt Falterbaum.
Er verweist auf die Erfahrungen des Diözesan-Caritasverbands München-Freising in zahlreichen großen und kleinen Unterkünften für Flüchtlinge. Diese zeigten, dass Integration umso schneller und effektiver funktioniere, je früher die Zuflucht Suchenden arbeiten dürften oder eine Ausbildung beginnen könnten. „Wir plädieren für eine Lockerung der Arbeitsverbote für Flüchtlinge. Asylsuchende sollten Zugang zum nachrangigen Arbeitsmarkt erhalten, insbesondere, wenn sie helfen, ihre Identität nachzuweisen“, unterstreichen Neher und Falterbaum übereinstimmend. Daraus könne eine Win-Win-Situation entstehen, wenn Flüchtlinge sich in Mangelberufen wie etwa in der Pflege engagieren oder eine entsprechende Ausbildung anstreben. Theoretisch sei das im 3+2-Verfahren auch möglich. „Leider stellen wir aber fest“, so Falterbaum, „dass der Zugang zu diesem Programm je nach Landkreis sehr unterschiedlich gehandhabt wird“.
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„Integration in Arbeit kraftvoll vorantreiben“
Kooperationsvereinbarung der Integrationsbeauftragten und der Bundesagentur für Arbeit
Mit einer am 28. Januar 2019 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung wollen die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, und Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten weiter vorantreiben.
Staatsministerin Annette Widmann-Mauz erklärte: „Arbeit ist ein Schlüssel für Integration und hilft dabei gesellschaftlich Fuß zu fassen. Mit der Kooperationsvereinbarung wollen wir die Integration in und durch Arbeit gemeinsam kraftvoll vorantreiben. Denn wenn alle Menschen ihre Potenziale voll einbringen können, kommt das dem Einzelnen, aber auch der ganzen Gesellschaft zugute.“
Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA), sagte: „Der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands hängt auch davon ab, dass es gelingt, möglichst das gesamte Fachkräftepotenzial in unserem Land auszuschöpfen. Dazu gehören selbstverständlich auch Menschen mit ausländischen Wurzeln, die hier leben. Wir wollen vor allem junge Migrantinnen und Migranten sowie deren Eltern noch besser informieren, beraten und auf dem Weg von der Schule in den Beruf unterstützen. Diese erste Schwelle ist entscheidend für eine erfolgreiche Erwerbsbiographie.“
Die Kooperationsvereinbarung begründet erstmalig eine auf Dauer ausgerichtete Zusammenarbeit zwischen der BA und der Integrationsbeauftragten mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und Risiken für Diskriminierung abzubauen. Die Kooperationsvereinbarung knüpft damit an die bestehende Zusammenarbeit der bei der Integrationsbeauftragten angesiedelten Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer mit der BA an.
Die Vereinbarung soll dazu beitragen, die Chancen einer gelungenen Integration zu nutzen, indem Migrantinnen und Migranten entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhalten. Besonders gefördert werden soll auch die Integration von Frauen mit Migrationshintergrund auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, um möglichen Benachteiligungen entgegenzuwirken. Die Kooperation konzentriert sich auf folgende Handlungsfelder: Die Unterstützung von Migrantinnen und Migranten beim Übergang von der Schule in den Beruf; die Zusammenarbeit mit der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer; die Zusammenarbeit bei der Ansprache von Zugewanderten über Social Media und andere Medienkanäle, u.a. über die von der Integrationsbeauftragten geförderte Plattform „Handbook Germany“; und die Wissenschaftskooperation, etwa mit dem Ziel der gegenseitigen Zuleitung handlungsrelevanter Erkenntnisse aus der Migrations- und Integrationsforschung.
Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung findet anlässlich der Eröffnung der „4. Jobbörse für Geflüchtete und ausländische Arbeitssuchende“ im Estrel-Hotel in Berlin statt, für die Widmann-Mauz und Scheele gemeinsam die Schirmherrschaft übernommen haben.
Die „Jobbörse für Geflüchtete und ausländische Arbeitssuchende“ wird jedes Jahr von der Bundesagentur für Arbeit und dem Estrel Berlin veranstaltet. Sie ist mit rund 180 Ausstellern die größte Jobbörse Europas für diese Zielgruppe.
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Härte bei Abschiebungen nimmt zu
Immer häufiger Abschiebungen auch aus Krankenhäusern
Bochum, 18.01.2019. Bei der Durchsetzung von Abschiebungen wird immer weniger Rücksicht auf die individuelle Situation der Betroffenen und auf Krankheiten genommen. In der letzten Zeit nehmen Berichte von Fällen zu, in denen kranke oder schwangere Menschen selbst aus Krankenhäusern heraus abgeschoben werden. Manchmal scheitert die Abschiebung aus einer Klinken daran, dass die behandelnden Ärzte sich weigern, die betreffende Patientin zu entlassen, ansonsten wäre die Zahl noch höher.
Im jüngsten Fall ist in dieser Woche ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, aus der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik in NRW abgeholt und im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Frankreich abgeschoben worden. Der Mann war dort in der Nacht zuvor aus einem stationären Aufenthalt in einem anderen Krankenhaus wegen akuter Suizidgefährdung eingewiesen worden. Sein spezieller Rollstuhl und seine persönlichen Sachen befanden sich zu dem Zeitpunkt noch in seiner Unterkunft, sodass er sie nicht mitnehmen konnte.
Dabei sind die Aufnahmebedingungen in Frankreich gerade für Schwerbehinderte höchst problematisch. Das VG Düsseldorf hat in einem Beschluss von Juli 2018 festgestellt, dass im Falle eines auf fremde Hilfe angewiesenen Schwerbehinderten systemische Mängel bei der Aufnahme von Dublin-Rückkehrerinnen in Frankreich vorliegen, die zur Annahme eines Abschiebungsverbots führen müssen.
Die Abschiebung aus Krankenhäusern und Kliniken stellt aber auch grundsätzlich einen Tabubruch dar, meint Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW: „Hier werden elementare Schutzräume verletzt. Mit humanitären Grundsätzen ist dies in keiner Weise zu vereinbaren.“
In der Vergangenheit hatten sich besonders einige Ausländerbehörden durch eine rigorose Abschiebungspraxis hervorgetan. Die nun insgesamt verschärfte Abschiebungspraxis in NRW ist Folge des politischen und öffentlichen Drucks auf die Ausländerbehörden, möglichst hohe Abschiebungszahlen nachzuweisen.
Von der verschärften Abschiebungspraxis berichtet auch das Politmagazin „Monitor“ in der Sendung von Donnerstag, 17.01.2019.
(Anm. der Red: Abrufbar in der DasErste Mediathek, ab ca. Minute 8:11): Sendung Monitor vom 17.01.2019
Für eventuelle Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Mira Berlin, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Flüchtlingsrat NRW e.V.
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44803 Bochum
fon 0234 – 587315 – 60
fax: 0234 – 587315 – 75
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Anstieg weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland:
Neue Dunkelzifferstatistik – zum ersten Mal mit Aufschlüsselung nach Bundesländern
Berlin 24.07.2018. Wie auch in den letzten Jahren stieg 2018 die Anzahl von Mädchen und Frauen, die in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind. Nach aktuellen Hochrechnungen von TERRE DES FEMMES wird die Zahl derzeit auf knapp 65.000 Mädchen und Frauen geschätzt, die FGM erfahren haben. Darüber hinaus sind mindestens 15.500 Mädchen gefährdet einer Genitalverstümmelung unterzogen zu werden. Dies bedeutet einen Anstieg der Betroffenen um rund 12 Prozent und der gefährdeten Mädchen um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Dunkelzifferstatistik, welche die Frauenrechtsorganisation bereits seit 1998 veröffentlicht, erscheint dieses Jahr zum ersten Mal auch mit einer Aufschlüsselung der von weiblicher Genitalverstümmelung Betroffenen und Gefährdeten nach Bundesländern.
„Seit Jahren steigen die Zahlen auch in Deutschland. Dies zeigt, wie wichtig Aufklärungsarbeit auch hierzulande ist. Um weibliche Genitalverstümmelung zu beenden, sind neben Gesetzen und Strafverfolgung insbesondere auch Präventionsarbeit und der Schutz von Gefährdeten wichtig. Kein Mädchen darf an seinen Genitalien verstümmelt werden“, sagt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.
Der Kontakt und Austausch mit Diaspora-Communities ist fester Bestandteil der Arbeit von TERRE DES FEMMES. Durch kontinuierliches Training und das Empowerment von MultiplikatorInnen, die ihre Communities über weibliche Genitalverstümmelung aufklären und sensibilisieren, können Tabus leichter überwunden und Verhaltensänderungen angestoßen werden. Dieser Ansatz wird als erfolgversprechendste und nachhaltigste Methode auch von der Europäischen Kommission anerkannt. Daher fördert die EU ab Herbst 2018 erneut eines der so genannten „CHANGE“-Projekte von TERRE DES FEMMES und drei europäischen Partnerorganisationen.
TERRE DES FEMMES fordert neben verstärkter Aufklärungsarbeit auch einen besseren Schutz von gefährdeten Mädchen. Dafür muss das Thema weibliche Genitalverstümmelung in Aus- und Weiterbildungspläne für medizinische, pädagogische, soziale und juristische Berufe aufgenommen werden. Nur so kann rechtzeitig eine Gefährdung erkannt und kompetent reagiert werden. Auch spezialisierte Beratungsstellen müssen flächendeckend in Deutschland gesichert sein, um sowohl Gefährdete als auch Betroffene mit ihren speziellen Bedürfnissen qualifiziert zu unterstützen.
Mehr Infos: https://www.frauenrechte.de/online/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2
Detaillierte Statistik inklusive der Aufschlüsselung nach Bundesländern (PDF-Datei) mit Erklärungen zur Berechnung >>
Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Pressestelle, Tel. 030/40504699-25, oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.
SGB II-Sanktionen sind unvereinbar mit dem Grundgesetz
Berlin/Karlsruhe 15. Januar 2019 Leistungskürzungen beim ALG II sind – zumindest in der aktuellen Ausgestaltung – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, macht der Deutsche Caritasverband (DCV) in einer Stellungnahme deutlich, die er für das Bundesverfassungsgericht abgegeben hat. „Es gibt einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Zusicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, betont Caritas-Präsident Peter Neher.
Eine Reform der Sanktionsregelungen im SGB II ist aus Sicht des DCV längst überfällig. Besonders hart treffen die Sanktionen Jugendliche unter 25 Jahre. Für sie gelten härtere Strafen als für Erwachsene. „Das führt dazu, dass viele Jugendliche den Kontakt zum Jobcenter abbrechen, häufig vollständig aus dem Sicherungssystem herausfallen und keine Hilfsangebote mehr wahrnehmen. Ein fataler Domino-Effekt für das Leben der Jugendlichen“, so Neher.
Die Beratungsstellen der Caritas kennen die Auswirkungen und Folgen von Sanktionen. Wenn bei einer Vollsanktion jegliche Leistung entfällt, wird häufig genau das Gegenteil dessen bewirkt, was mit der Sanktion erreicht werden soll: die Eingliederung in Arbeit und damit die Überwindung der Hilfebedürftigkeit.
Die Caritas lehne Sanktionen nicht grundsätzlich ab, der Gesetzgeber sei aber bei der Ausgestaltung dessen, was eingefordert werden darf, zu weit gegangen, so der DCV. „Besonders kritisch ist die vorübergehende Streichung der Leistungen für die Kosten der Unterkunft (KdU). Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass die Betroffenen auf der Straße stehen und wohnungslos werden“, unterstreicht Neher.
Deshalb brauche es dringend flexiblere Möglichkeiten der Entscheidung für die Sachbearbeitung in den Jobcentern. Die Minderung der Unterkunftskosten müsse ebenso ausgeschlossen werden wie die verschärften Sanktionen für junge Menschen.
Das A und O einer erfolgversprechenden Hilfe, um den Teufelskreis von Erwerbslosigkeit und SGB-II-Leistungsbezug zu durchbrechen, sei eine intensive, individualisierte Beratung. In jedem Einzelfall müsse ausreichend verständlich über die Rechtsfolgen von Versäumnissen informiert werden. „Dies ist umso dringlicher, wenn man bedenkt, dass fast 80 Prozent der Sanktionen wegen verpasster Termine ausgesprochen werden“, so Neher.
Herausgegeben von
Deutscher Caritasverband e.V.
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Infobörse für Frauen aus aller Welt
Die Bezirksstellen Castrop-Rauxel, Oer-Erkenschwick und Waltrop des Jobcenters Kreis Recklinghausen stellen eine Vielzahl an Informations- und Beratungsangeboten zu Familie, Gesundheit, Sprache sowie Qualifizierung und Beschäftigung vor. Sie beraten vor Ort über verschiedene Wege in den Beruf und informieren über Möglichkeiten und Netzwerke im Umkreis.
Die Beratung umfasst:
• Bildungs- und Qualifizierungsangebote
• Sprachförderangebote
• Informationen über Kinderbetreuung
und Alltagshilfen für Familien
• Informationen zu Ausbildungs- und
Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland
• Anerkennungsberatung
• Minijob Zentrale
• Fördermöglichkeiten durch das
Jobcenter und die Agentur für Arbeit
Datum: Mittwoch, 23. Januar 2019 – Uhrzeit: 10:00- 13:00Uhr
Ort: Stadthalle Waltrop, Raiffeisenplatz 1, 45731 Waltrop
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