Heute, am 8. September, werden wir unser Protestcamp vor dem Rathaus abbauen. Wir protestieren seit dem 25. August gegen das neue Integrationsgesetz und die Praktiken der Stadt Bochum. Jetzt hat die Stadt zugesagt, dass alle, der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 6. August nach Bochum gekommen sind, bis mindestens zum 1. Dezember keine Aufforderungen erhalten die Stadt zu verlassen. Auch die zu Unrecht eingestellten Leistungen des Jobcenters sollen wieder aufgenommen werden. Wir vertrauen in die Stadt, dass sie ihre Zusagen einhält.
Yasmina Ouakidi gewinnt interkulturellen Literaturwettbewerb „In Zukunft“

Essen (idr). Die Berliner Autorin Yasmina Ouakidi hat mit ihrem Einwanderer-Drama „Spiegelblicke“ den interkulturellen Literaturwettbewerb „In Zukunft“ gewonnen. In einer feierlichen Lese-Matinee wurde die Autorin aus Algerien auf PACT Zollverein in Essen ausgezeichnet. „Die Sprache ist erfrischend gegenwärtig, denn unsere Gegenwart ist eine Gegenwart mit Vielschichtigkeit und Gleichzeitigkeit, und das ist auch das, was Yasmina Ouakidis Stück stark macht“, so die Jurybegründung. „Spiegelblicke“ wird am 1. April 2017 am Westfälischen Landestheater Castrop-Rauxel uraufgeführt.
Der Wettbewerb „In Zukunft“ wurde in der Spielzeit 2015/16 zum dritten und letzten Mal ausgelobt. Acht ausgewählte Autoren mit Migrationsgeschichte arbeiteten ein ganzes Jahr lang gemeinsam an ihren gesellschaftskritischen Stücken. „In Zukunft“ wurde vom Westfälischen Landestheater, von der EXILE-Kulturkoordination in Essen und vom Neuen Institut für dramatisches Schreiben – NIDS durchgeführt und vom NRW-Kulturministerium gefördert.
Wort des Bischofs – Wir schaffen das…
„Wir schaffen das, wir werden noch in diesem Jahrzehnt einen Amerikaner auf den Mond bringen, versprach US Präsident John F. Kennedy. 1961 war das fast unvorstellbar. Und nicht einmal 10 Jahre später betrat mit Neil Armstrong der erste Mensch den Mond. Wir schaffen das, sagten sich nach dem grausamen zweiten Weltkrieg Adenauer und de Gaulle 130…“
Kleiderkammer: Nächster Annahmetermin ist Samstag der 01.10. , in der Zeit von 14.oo – 16.00 Uhr!
Zunächst möchte sich das Team der Kleiderkammer, auch im Namen unserer Gäste, bei allen Spendern herzlich bedanken und hofft auch weiterhin auf Ihre Unterstützung.
Der Sommer geht zu Ende und gesucht wird Kleidung für die kältere Jahreszeit. Besonders dringend benötigen wir Herrenkleidung (von Schuhen bis Winterjacken !!) in kleinen Größen. Kurzum, wir suchen Kleidung für Herren, Damen und Kinder, feste Schuhe, Sport- und Fußballschuhe, Handtücher, Bettwäsche, Gardinen, Wolldecken, Oberbetten und Kopfkissen ( aus hygienischen Gründen können wir keine gebrauchten Federbetten annehmen ), Reisetaschen, Koffer, Rucksäcke, Haushalts- und Küchenutensilien. Ebenso freuen wir uns über Kinderspielzeug, Roller, Inliner u.s.w.. Einige unserer Gäste erwarten Nachwuchs. Für sie suchen wir Kinderwagen/Buggy’s, Kinderbetten, Wickelkommoden oder Wannenaufsätze, sowie Babybadewannen und andere Baby- und Kleinkindartikel.
Nicht annehmen können wir Großmöbel, Unterwäsche und Socken!
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und bedanken uns im Voraus!
Das Team der Kleiderkammer
wmr und TÜV Nord informieren über Integration von Flüchtlingen in Unternehmen

Oberhausen (idr). Wie Integration von Geflüchteten in die Arbeitswelt gelingt, das wollen die Wirtschaftsförderung metropoleruhr und der TÜV Nord Mittelständlern vermitteln. Mit einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am Dienstag, 20. September, 16. bis 17.30 Uhr im TZU Oberhausen wollen sie den Unternehmen der Region Beispiele aufzeigen und Anregungen geben. So blicken u.a. ein Unternehmer und sein nigerianischer Mitarbeiter auf ein Jahr Zusammenarbeit zurück und berichten über Herausforderungen, Chancen und Fördermöglichkeiten.
Infos unter www.business.metropoleruhr/integration
Solidarität mit dem Protestcamp in Bochum – Alle sollen bleiben dürfen!
(PM) Die Proteste der Geflüchteten gegen die Wohnsitzauflage gehen weiter. Die Menschen haben beschlossen, nun dauerhaft und auch über Nacht für ihre Rechte zu demonstrieren, um ihrem Anliegen mehr Nachdruck zu verleihen. Dafür haben sie auf dem Bochumer Rathausplatz bis einschließlich Samstag ein Camp errichtet.Die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzauflage zwingt alle Menschen, die im Jahr 2016 als Geflüchtete in Deutschland anerkannt worden sind, in dem Bundesland ihren Wohnsitz zu nehmen, in dem ihr Asylantrag bearbeitet wurde. Die Auflage gilt rückwirkend: Auch Menschen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes am 6. August hier bereits Monate gelebt haben, sollen Bochum verlassen. Das bedeutet, dass Menschen, die hier bereits ihren Lebensmittelpunkt haben, ihre Wohnung, ihre Schule, ihre Plätze in den Integrationskursen und ihre Freund*innen von heute auf morgen aufgeben sollen. Viele haben in anderen Städten schlechte Erfahrungen mit Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gemacht.
Aktuell haben bereits Einige die Aufforderung bekommen, Bochum ab heute zu verlassen. Im Zusammenhang mit dieser Ankündigung verweigert das Jobcenter ab dem heutigen Tag auch die Zahlung der Sozialleistungen. Damit ist die Existenz dieser Menschen akut bedroht.
Wir vom Treffpunkt Asyl solidarisieren uns mit den Protesten und rufen alle Menschen ebenfalls dazu auf, den Protest der Geflüchteten zu unterstützen. Wir sind der Überzeugung, dass alle Menschen ihren Wohnort selber wählen können sollten. Bevormundungen dieser Art dienen keineswegs der Integration, sondern einer Verhinderung eben jener, wenn man diesen einseitigen Begriff der „Integration“ denn überhaupt verwenden möchte. Wir nennen dieses Gesetz darum Desintegrationsgesetz.
- Wir fordern von Bochum und allen anderen Städten die sofortige Weiterzahlung der Sozialleistungen. Wir fordern die Kommunen auf, keine Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen aus den Städten zu vertreiben, in denen sie nun leben.
- Wir fordern vom Land NRW und allen anderen Bundesländern, keine Einschränkung der Freizügigkeit innerhalb eines Bundeslandes durchzusetzen.
- Wir fordern auf Bundesebene die Abschaffung der Wohnsitzauflage. Zudem glauben wir weder an die vorgeschobenen Gründe für die Einführung des Integrationsgesetzes noch an seine Rechtmäßigkeit. Darum fordern wir eine rechtliche Überprüfung desselben.
Flüchtlingsrat NRW: Negative Auswirkungen des Integrationsgesetzes abschwächen!
Mit dem Integrationsgesetz ist am 06.08.2016 auch die neue, rechtlich und menschlich höchst problematische, Wohnsitzregelung in Kraft getreten. Bisher hatten Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung das Recht zur Freizügigkeit innerhalb der BRD. Nach neuer Gesetzeslage müssen anerkannte Flüchtlinge nun – mit Ausnahmen – für drei Jahre in dem Bundesland wohnen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren zugeteilt wurden. Besonders dramatisch ist der Zeitrahmen: das Gesetz gilt rückwirkend bis zum 01.01.2016. Damit müssen Flüchtlinge, die bereits vor Monaten – legal – Wohnungen im Bundesland ihrer Wahl bezogen haben, ihre Wohnungen verlassen und wieder zurück in das zuständige Bundesland. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, dann droht die Streichung der Sozialleistungen. Die Kommunen stellen folglich Aufforderungen zur Ausreise aus. Diese Aufforderungen sind mit sehr kurzen Fristen, von einer Woche oder 14 Tagen, versehen. „Es ist absolut unrealistisch, dass die Flüchtlinge innerhalb dieser kurzen Zeiten eine neue Wohnung in einem anderen Bundesland finden. Wenn dieses Vorgehen nicht geändert wird, besteht für viele Flüchtlinge die Gefahr, erst einmal in der Obdachlosigkeit zu enden“ mahnt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. Darüber hinaus appelliert der Flüchtlingsrat NRW an Land und Kommunen, von der im Gesetz verankerten Härtefallregelung Gebrauch zu machen. „Es ist unverhältnismäßig und unzumutbar, anerkannte Flüchtlinge, die schon vor dem Inkrafttreten der neuen Wohnsitzregelung umgezogen sind rückwirkend zurückzuschicken“, macht Birgit Naujoks deutlich, „in diesen Fällen muss von der Härtefallregelung Gebrauch gemacht werden, so dass zumindest diese Menschen in ihren neubezogenen Wohnungen bleiben dürfen.“ Menschen dem Umfeld zu entreißen, welches sie nun nach der langen Phase des ungewissen Asylverfahrens gesucht und gefunden haben, kann der Integration nicht dienlich sein. Im Sinne einer tatsächlich erfolgreichen Integration steht das Land NRW in der Verantwortung diesen Menschen keine neuen Steine in den Weg zu legen!
Noch ist nicht entschieden, wie NRW innerhalb des Bundeslandes die Wohnsitzauflage umsetzen wird. Hier könnte das Land vorschreiben, in welchen Städten die anerkannten Flüchtlinge wohnen müssen oder in welchen Städten sie nicht wohnen dürfen. Der Flüchtlingsrat NRW fordert das Land auf, keine weiteren Regelungen zu treffen und die Wohnsitznahme innerhalb Nordrhein-Westfalens nicht weiter zu beschränken. Das Land und die Kommunen sind in NRW gefordert, die negativen Auswirkungen des Integrationsgesetzes abzuschwächen!
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