Berlin, 14. November 2017. Die heute von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) vorgestellten Berechnungen zur Zahl wohnungsloser bzw. von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen belegen einen dringenden Handlungsbedarf. Angesichts der steigenden Zahl wohnungsloser Menschen muss die Bekämpfung und Verhinderung von Wohnungslosigkeit ein Schwerpunkt der politischen Arbeit der nächsten Jahre werden.
Der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland mit ihren Fachorganisationen für Wohnungslosenhilfe, der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAG W) und dem Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe (EBET) unterstützen daher nachdrücklich die Forderung der BAGW nach Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik. Diese ist zwingend notwendig, um verlässliche Zahlen zu erhalten.
Vor allem in Städten und Ballungszentren, zunehmend aber auch im ländlichen Raum, fehlt angemessener und bezahlbarer Wohnraum. In besonderer Weise trifft dies Menschen in prekären Lebenslagen, die verstärkt vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind.
Gemeinsam fordern Caritas und Diakonie ein koordiniertes Vorgehen der politisch Verantwortlichen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Notwendig sind präventive Maßnahmen, um frühzeitig den Verlust von Wohnraum zu verhindern. Dazu zählen auf kommunaler Ebene der Ausbau von aufsuchenden Hilfen, Mieter- und Schuldnerberatung. Auf Länder- und Bundesebene müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, sozial gemischte Quartiere zu fördern, in denen auch benachteiligte Menschen bezahlbaren Wohnraum finden. Zudem müssen die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausgebaut werden, damit Mieten weiterhin auch für Menschen mit geringem Einkommen und im Bezug von Grundsicherung und ALG II bezahlbar bleiben.
Vordringlich ist es, dass die angemessene Erstattung der Kosten der Unterkunft und Heizung für Menschen in prekären Einkommensverhältnissen verlässlich gewährleistet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Mainz zu den Kosten der Unterkunft und Heizung mit der heutigen Entscheidung zurückgewiesen. Dies ist Anlass für die Verbände, ihre politischen Anstrengungen für eine sachgerechte Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft und Heizung zu intensivieren. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Verfügbarkeit von Wohnraum sowie die in der Person liegenden Besonderheiten in jedem Einzelfall berücksichtigt werden.