Berlin, 24. Mai 2016. „Flüchtlinge haben das Recht auf besonderen Schutz. Im geplanten Integrationsgesetz soll dieses Recht geschwächt werden. Damit erreicht der Gesetzentwurf das Gegenteil von dem, was das ursprüngliche Ziel war – nämlich die Integration von Flüchtlingen zu fördern“, kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher den Entwurf des Integrationsgesetzes.
Derzeit erhalten anerkannte Flüchtlinge nach drei Jahren, wenn sich die Situation in ihrem Herkunftsland nicht grundlegend geändert hat, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Künftig soll diese nur noch erteilt werden, wenn anerkannte Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. „Die Integration in Ausbildung und Arbeit braucht Zeit. Anerkannte Flüchtlinge mit Kindern können nicht immer ohne Unterstützung allein für ihre Familie aufkommen, so wie deutsche Beschäftigte im Niedriglohnsektor auch“, so Neher.
Anerkannten Flüchtlingen wurde bisher eine auf Dauer angelegte Schutzzusage und Bleibeperspektive gegeben. Diese Reglung müsse bestehen bleiben, weil nur so die besondere Situation von Flüchtlingen berücksichtigt werden kann.
„Integration erfordert auch ausreichende Sprachkurse und Integrationsmöglichkeiten. Sie scheitert meist nicht an der mangelnden Motivation der Flüchtlinge, sondern es fehlt derzeit an ausreichenden Angeboten. Gesetzliche Verschärfungen sind überflüssig“, so Neher. Damit eine nachhaltige Integration gelingen kann, müssen Flüchtlinge die Möglichkeit haben, ihre Familie nachzuholen. „Ein Familienvater, dessen Familie noch im Kriegsgebiet auf die Familienzusammenführung wartet, hat kaum Kapazitäten sich zu integrieren und die deutsche Sprache zu lernen, wenn er ständig in Sorge um das Wohl seiner Familienangehörigen sein muss“, so Neher.