Dortmunder Kinderstube macht Schule
Herten (idr). In Herten, Gelsenkirchen und Mülheim entstehen Kinderstuben im Rahmen der Bildungsinitiative RuhrFutur. Die Einrichtungen bieten Bildung und Betreuung vor allem für Kinder von Flüchtlingen, südosteuropäischen Zuwanderern und benachteiligten Familien. Entwickelt und erprobt wurde die Kinderstube in Dortmund, jetzt konnte die erste in Herten eröffnet werden.
Bei den Kinderstuben steht die individuelle Förderung von Jungen und Mädchen im Alter zwischen ein und vier Jahren im Mittelpunkt. Das Konzept sieht vor, dass höchstens neun Kinder von drei Tagespflegepersonen betreut und individuell gefördert werden. Die Einrichtungen binden die Eltern ein und unterstützen den Übergang in eine reguläre Tageseinrichtung. Das Land NRW fördert das neue Betreuungsangebot.
RuhrFutur ist eine gemeinsame Bildungsinitiative der Stiftung Mercator, des Landes, der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Herten und Mülheim, der Ruhr-Universität Bochum, der Fachhochschule Dortmund, der Technischen Universität Dortmund, der Universität Duisburg-Essen und der Westfälischen Hochschule sowie des Regionalverbandes Ruhr.
Infos: www.ruhrfutur.de/Kinderstuben
Deutscher Lesepreis: Sonderauszeichnung für Bochumer Zeitungsprojekt mit Geflüchteten
Bochum (idr/bs). Das Bochumer Zeitungsprojekt „Neu in Deutschland“ hat den mit 6.000 Euro dotierten Sonderpreis“Ideen für morgen“ im Rahmen des Deutschen Lesepreises erhalten. In der Zeitung veröffentlichen geflüchtete Menschen eigene Texte auf Deutsch, um persönliche Erfahrungen zu vermitteln.
In dieser Kategorie werden Projekte ausgezeichnet, die durch innovative Ideen begeistern, neue Impulse setzen und sich dabei dem Themenkomplex „Migration und Integration“ widmen.
Insgesamt zeichnete die Stiftung Lesen zehn Gewinner in unterschiedlichen Kategorien aus. Der Preis geht an Menschen und Institutionen, die das Lesen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit innovativen und erfolgreichen Projekten fördern.
Infos: www.stiftunglesen.de
Kleiderkammer: Annahmestopp für Spenden
Wir möchten uns für Ihre große Spendenbereitschaft ganz herzlich bedanken! Ihr Engagement macht unsere Arbeit erst möglich. Allerdings hat uns das Spendenaufkommen des letzten Termins regelrecht überrollt. Es ist eine riesige Menge, die gesichtet und sortiert, aber auch gelagert werden muss. Aber auch für uns rücken die Adventszeit, Weihnachten, sowie die Ferien näher und so haben wir uns zu einem vorübergehenden Annahmestopp für Spenden entschieden.
Das heißt, wir werden im Dezember, Januar und evtl. Februar keine Spendensammlung durchführen. Den nächsten Termin können Sie wie gewohnt der Tagespresse entnehmen, so wie den verschiedenen Facebook Portalen. Gleichzeitig möchten wir einen Aufruf starten an alle, die sich gerne ehrenamtlich engagieren möchten. Wir würden uns sehr über weitere Mitstreiter freuen. Wenn Sie uns und unsere Arbeit kennen lernen möchten, kommen Sie doch einfach mal zu den Ausgabezeiten (Dienstag 17.00 – 19.00 und Freitag 16.00 – 19.00) vorbei und sehen sich alles an.
Schon jetzt wünschen wir eine besinnliche Adventszeit, schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Das Team der Kleiderkammer
RVR und Bahnhof Langendreer veranstalten Netzwerktreffen Interkultur
Bochum (idr). Die Initiative „Interkultur Ruhr“ des Regionalverbands Ruhr (RVR) veranstaltet gemeinsam mit dem Bahnhof Langendreer in Bochum am Montag, 21. November, 10 bis 15 Uhr, das dritte Netzwerktreffen Interkultur. In Impulsvorträgen und Workshops geht es um das Thema „Miteinander arbeiten – aber wie?“. Im Mittelpunkt stehen Fragen nach Partizipation, der Entlohnung von Akteuren der Projektarbeit sowie nach den Zielen und Aufgaben interkultureller Projekte.
Seit Anfang des Jahres arbeiten 45 Projekte, die aus dem RVR-Förderfonds Interkultur Ruhr unterstützt werden, mit Geflüchteten, um ein Klima interkultureller Offenheit zu erzeugen. Eine Zwischenbilanz im Bahnhof Langendreer bietet Gelegenheit zum Austausch über praktische Erfahrungen und zum kritischen Hinterfragen.
Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an alle Interessenten, die partizipativ arbeiten oder sich mit interkulturellen Themen befassen.
Um Anmeldung per E-Mail ankozok@rvr-online.de wird gebeten.
Infos und Programm: www.interkultur.ruhr
Auszug aus dem Konzept:
„Das Leben zwischen den Kulturen hat Tradition im Ruhrgebiet. Seit Jahrhunderten lebt die Region von und mit der Zuwanderung. Migration ist eine allgegenwärtige Bewegung, und das Nebeneinander und Miteinander verschiedener Lebenswelten bestimmt den Alltag – hier im Ruhrgebiet sowie in ganz Europa und als globale Wirklichkeit. Wie leben wir hier und heute, in einer kulturell vielfältigen Gesellschaft?
Interkultur Ruhr geht im Grenzterritorium von Kunst und sozialer Praxis auf Reisen: Das Projekt untersucht im ersten Programmzyklus 2016/17 aktuelle Praktiken von Migration und Gesellschaft. Mit vielen verschiedenen Partnern aus Kunst, Soziokultur, Bildung und Politik arbeiten und forschen die Beteiligten an Formen einer diversen Gemeinschaft. Die Unterstützung bestehender Initiativen gehört dabei ebenso zum Programm wie die Planung neuer Vorhaben und die kritische Begleitung von Projekten und Institutionen.“
Waltroper Schüler erhalten Margot Spielmann-Preis
Die Jury hat entschieden! Die Preisträger des Margot Spielmann-Preises 2016 stehen fest. Zum achten Mal konnten wieder Facharbeiten zur jüdischen Geschichte, Religion und Gegenwart sowie zur NS-Geschichte von Schülerinnen und Schüler der Oberstufen aus NRW eingereicht werden. Auch Arbeiten aus dem Deutschunterricht, die sich mit den Werken jüdischer Autoren befassten, waren willkommen. Daneben konnten auch Projektarbeiten von Schülergruppen eingereicht werden. Am 24. November 2016 werden nun die diesjährigen Preisträger ausgezeichnet.
Geehrt werden in dieser Woche eine Schülerin und ein Schüler der Gesamtschule Waltrop sowie eine Schülerin der Hildegardis-Schule aus Bochum. Evelyn-Marie Vasilyev hat in Bochum mit ihrem 96jährigen Urgroßvater ein Zeitzeugeninterview geführt. Dieser hatte im Zweiten Weltkrieg als Jude in der sowjetischen Roten Armee gegen das nationalsozialistische Deutschland gekämpft. 1995 kam die Familie nach Deutschland. Der Schülerin ist es gelungen, den Zweiten Weltkrieg ausschnitthaft aus der Perspektive einer einzelnen Person, eines jüdischen Soldaten zu schildern. Für Evelyn-Marie Vasilyev ergaben sich, wie sie im Fazit ihrer Arbeit vermerkt, neue Perspektiven und Gedanken zur Auseinandersetzung mit dem Zweiten Weltkrieg.
Die beiden anderen Preisträger haben ihre Facharbeiten während eines 10-tägigen Aufenthalts in der Gedenkstätte Majdanek auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers in der Nähe von Lublin geschrieben. Die Jugendlichen entschieden sich vor Ort anhand des im Archiv und der Bibliothek vorhandenen Materials für ihr Thema.
Dawid Barczyk schreibt in seiner Arbeit über die von den Nationalsozialisten in Polen durchgeführten Germanisierungsprozesse. Er berichtet über die Auswirkungen auf Polen und fragt nach möglichen Nachwirkungen bis in die heutige Zeit. Konkret wird er am Beispiel des Siedlungsprojekts bei Zamosc. Da sich in diesem Ort bereits früher Siedler aus der Pfalz, dem Elsass und Lothringen niedergelassen hatten, wählten ihn die Nationalsozialisten für eines der ersten Germanisierungsprojekte aus.
Finja Catherine Dickhöfer untersucht das nationalsozialistische Frauenbild anhand einer Frauenzeitschrift. Die „NS-Frauen-Warte“ war die einzige parteiamtliche Frauenzeitschrift. Im Archiv konnte die Schülerin auf unterschiedliche Ausgaben verschiedener Jahrgänge von 1933 bis 1945 zurückgreifen und dabei die Veränderungen im Frauenbild bzw. die Anpassung an die NS-Ideologie aufzeigen.
Da die von der Jury ausgewählten Arbeiten qualitativ gleichwertig sind, wird der Margot Spielmann-Preis 2016 zu gleichen Teilen an diese drei Preisträger vergeben. Interessierte sind herzlich eingeladen.
Wer war Margot Spielmann?
„Margot war ein jüdisches Mädchen aus Gelsenkirchen, geboren am 21. Mai 1926. 1942 wohnte sie mit ihrer Mutter Luise Kopf, dem Stiefvater Curt Kopf und ihrer Großmutter Henriette Breuer in einem sogenannten Judenhaus in der Augustastraße 7 in Gelsenkirchen. Luise und Curt Kopf versuchten zusammen mit ihrer Tochter Margot in das unbesetzte Frankreich zu fliehen, wurden aber auf der Flucht verhaftet.
Das schwer zuckerkranke Mädchen erlitt einen Schock und kam in ein Krankenhaus in Mülhausen, während ihre Eltern getrennt und deportiert wurden. Ihre Mutter saß bis zu ihrer Deportation im Gefängnis in Münster ein. Margot verblieb im Krankenhaus in Mülhausen. Dort verstarb sie vermutlich im Spätherbst 1942. Die behandelnde Ärztin teilte später mit, dass Margot – vor ihrem Abtransport – in ein tiefes Koma gefallen sei. Man habe sich im Krankenhaus nicht mehr um die Rettung bemüht, um ihr Deportation und Ermordung zu ersparen.
Das Jüdische Museum Westfalen zeigt in seiner Dauerausstellung ein Poesiealbum von Margot Spielmann. Unter den Eintragungen finden sich die Namen weiterer junger Mädchen, die ebenfalls deportiert und ermordet wurden. Mit der Benennung des Jugendgeschichtspreises nach Margot Spielmann möchten wir die Erinnerung an sie und viele andere Jugendliche aus der Region wachhalten.“
Verleihung des Margot Spielmann-Preises 2016 – Jugendgeschichtspreis des Jüdischen Museums Westfalen
am 24. November um 18 Uhr in Dorsten
JÜDISCHES MUSEUM WESTFALEN
Julius-Ambrunn-Str. 1 – 46282 Dorsten – www.jmw-dorsten.de
Offener Brief an die Landesregierung zum Umgang mit dem Integrationsgesetz und der darin verankerten Wohnsitzauflage
Sehr geehrte Frau Kraft,
sehr geehrter Herr Jäger,
sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung Nordrhein-Westfalens,
wir unterzeichnenden Einzelpersonen und Gruppen sind schockiert und empört über den Umgang der Landesregierung mit dem Integrationsgesetz und der darin verankerten Wohnsitzauflage. Wir fordern von Ihnen, den von Ihnen eingeschlagenen integrationsfeindlichen Kurs zu ändern!
Wir kritisieren insbesondere zwei Punkte: Zum einen die rückwirkende Umsetzung der Wohnsitzauflage und zum anderen Ihre Bestrebungen, auch innerhalb von NRW einen Wohnsitzzwang einzuführen. In NRW sind Zehntausende anerkannte Geflüchtete von der Rückwirkung der Wohnsitzauflage betroffen. Das Integrationsgesetz, welches am 06.08.2016 in Kraft getreten ist, gilt rückwirkend für diejenigen anerkannten Flüchtlinge, die seit dem 01.01.2016 und vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus einem anderen Bundesland nach NRW verlegt haben. Diese Personen sollen nun zurück in die Bundesländer geschickt werden, in denen sie ihren Asylantrag gestellt haben.
Andere Bundesländer lehnen die rückwirkende Umsetzung der Wohnsitzauflage ab, da sie vermuten, „dass durch einen Rückumzug eine begonnene Integration unterbrochen würde“ (Bund-Länder-Besprechung vom 26.10.2016. Titel: Wohnsitzzuweisung hier: Bund-Länder-Verständigung zum Umgang mit Rückwirkungsfällen HLTRS 742/2016). Die anderen Bundesländer werten die Wohnungsnahme deshalb bereits als Grundlage für einen vorliegenden Härtefall und verhindern somit eine Vertreibung in andere Bundesländer.
Wir stimmen mit der Auffassung der anderen Bundesländer überein, dass eine rückwirkende Durchsetzung der Wohnsitzauflage integrationsfeindlich ist. Die Betroffenen zogen unter legalen Bedingungen nach Nordrhein-Westfalen. Das Land NRW erkennt jedoch lediglich als Härtefall an, wenn es sich bei den Betroffenen „um in einem Haushalt lebende Familien mit schulpflichtigen oder kleineren Kinder handelt oder wenn ein Integrationskurs bereits begonnen wurde“. (Erlass NRW Wohnsitzregelung vom 28.09.2016). Andere Gründe werden nicht akzeptiert. Viele von ihnen haben sich bereits für einen Integrationskurs angemeldet oder bemühen sich darum. Aber auch das reicht nicht für den Härtefallantrag.
Die Nichtanerkennung von Härtefällen bedeutet nun, dass Sie die Betroffenen rückwirkend „illegalisieren“ müssen. Sie haben sich in den letzten Monaten in NRW ein neues Leben aufgebaut: haben eine Wohnung gefunden, sich eingelebt, haben einen Platz für ihre Kinder in Schulen und Kindergärten gefunden, haben einen Sprachkurs begonnen, haben nach Jahren der Trennung ihre Familien zusammengeführt, haben angefangen sich in der neuen Nachbarschaft einzuleben, Kontakte geknüpft und Freunde gefunden. All das soll ihnen nun genommen werden! Betroffene sollen nun an Orte vertrieben werden, in denen sie Ablehnung und Feindschaft erlebt haben. Einige berichten von rassistischen Übergriffen in den Regionen, in denen sie ihren Asylantrag gestellt haben.
Was bedeutet vor diesem Hintergrund und diesen vielen ungewürdigten Bemühungen seitens der Betroffenen überhaupt noch das Wort „Integration“? Und wie weit planen sie eigentlich noch zu gehen, wenn es Ihnen nun kein Hindernis zu sein scheint, fragwürdige Regelungen einfach rückwirkend geltend zu lassen? Dies ist nicht nur widersprüchlich vor dem Hintergrund der geforderten Integration, sondern widerspricht auch gängiger Rechtspraxis.
Des Weiteren kritisieren wir, dass Sie durch eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 12a Absatz 9 AufenthG die Bewegungsfreiheit innerhalb von NRW ab kommendem Dezember einschränken wollen. Sie haben vor, dass Geflüchtete innerhalb von NRW einem bestimmten Wohnungsort zuzuweisen. Hierbei soll ein Verteilungsschlüssel für Gemeinden und Kommunen greifen. Wir lehnen diese Vorgehensweise ab!
Ein Wohnortzwang ist für uns nicht mit höherrangigem Recht vereinbar. Das Recht auf Freizügigkeit gilt für Flüchtlinge und subsidiär Geschützte nach Artikel 33 der EUQualifikationsrichtlinien. Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Urteil vom 01.03.2016, dass eine Wohnortzuweisung aus fiskalischen Gründen weder mit EUQualifikationsrichtlinien und noch nicht mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar ist. Der Wohnortzwang führt dazu, dass Betroffene drei Jahre an einem Ort bleiben müssen, den sie nicht frei gewählt haben. Zu diesen drei Jahren kann zudem noch die lange (Warte-)Zeit bis zur Asylantragsstellung und Asylentscheidung addiert werden.
Wir verstehen zwar, dass einige Kommunen im besonderen Maße finanziell durch die Wohnungsnahme Geflüchteter belastet werden, die Lösung dieses Problems kann aber nicht in einer Zwangsverordnung und Zwangszuweisung liegen. Hier müssen Alternativen gefunden werden, die den Menschen gerecht werden. Anstatt dass Sie Menschen innerhalb von NRW verteilen, sollten Sie unter den Kommunen die Geldmittel verteilen!
Wir fordern deshalb:
– Setzen Sie die Wohnsitzauflage nicht rückwirkend um! Alle Betroffenen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nach NRW gezogen sind, sollen in NRW bleiben dürfen!
– Erkennen sie alle Dokumente von Betroffenen an, die beweisen, dass sie vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nach NRW gezogen sind. Zurzeit wird in vielen Kommunen lediglich die Anmeldung beim Bürgerbüro angenommen. Viele der Betroffenen sind vor dem Stichtag in eine Kommune gezogen, haben aber lange auf einen Termin im Bürgerbüro warten müssen.
– Schränken sie die Bewegungsfreiheit innerhalb von NRW nicht ein! Alle Menschen sollen innerhalb von NRW entscheiden dürfen, wo sie leben wollen!
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