Trotz verschiedener Proteste und Warnungen von Rechtsexpertinnen, Flüchtlingsorganisationen, dem DIMR und vielen mehr trat am 29.11.2016 die Verordnung zur Wohnsitzregelung für schutzberechtigte Flüchtlinge in NRW in Kraft. Viele andere Bundesländer haben sich gegen die Einführung der durch das Integrationsgesetz ermöglichten bundeslandinternen Wonsitzzuweisung entschieden. Nach Bayern und Baden-Württemberg kann jetzt auch in NRW anerkannten Asylbewerberinnen der Wohnort innerhalb des Bundeslandes vorgeschrieben werden. Zuständig hierfür ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Landesverordnung sieht eine Zuweisung mit Wohnsitzverpflichtung für drei Jahre auf Grundlage eines umstrittenen Integrationsschlüssels(Arbeitslosenquote, Anrechnung EU-Zuwanderung …) vor. Schon allein diese Tatsache widerspricht einem Urteil des Europäischen Gerichtshof aus März diesen Jahres. Bei anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Geschützten muss der Zuweisung nämlich eine individuelle Prüfung der Integrationsprognose unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände vorausgegangen sein.
In einer Pressemitteilung vom 22.11.2016 erklärt die Landesregierung, dass sie mithilfe der Wohnsitzauflage die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden in NRW unterstützen wolle. Aber auch die Interessenvertreterinnen der Kommunen sind sich in puncto Wohnsitzauflage nicht einig, wie der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Kommune“ zu entnehmen ist. Die Kommunen befürchten einen hohen Bürokratieaufwand und viele Rechtsstreitigkeiten.
DStBG: Wohnsitzauflage bleibt umstritten (15.11.2016) DStGB-Buchstabenwechsel
WDR: Wohnsitzauflage für Flüchtlinge startet heute (01.12.2016)
Quelle: Flüchtlingsrat NRW