Immer mehr Flüchtlinge geraten in teure Abmahnfallen, weil sie sich auf Internet-Tauschbörsen Musik oder Filme herunterladen. Was in der Heimat ggf. nicht verfolgt wird, ist in Deutschland ein Verstoß gegen das Urheberrecht. HelferInnen, die hierfür eventuell ihr WLAN zur Verfügung stellen, können auch in Haftung genommen werden. Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Störerhaftung.
Immer mehr auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien haben nun die Neuankömmlinge ins Visier genommen und verschicken Abmahnungen in der Höhe von mehreren hundert Euro, berichtet die Computer Fachzeitschrift c’t.
Eine zusammenfassende Darstellung findet man auf: heise.de
Den ausführlichen Bericht von c‘t kann man hier lesen: Unwissenheit schützt nicht
Den Artikel findet man in English here: Ignorance isn’t Bliss: Rights Holders Threatening Lawsuits against Refugees in Germany
In Arabisch: المهاجرون مرمى سهام محامي الإنذارات بشأن الإخلال بحقوق التأليف والنشر