Der Flüchtlingsrat NRW hält den Entwurf des neuen Integrationsgesetzes für ein verheerendes Signal an engagierte Bürger – über 20.000 Bürgen in Deutschland drohen extrem hohe finanzielle Belastungen, nicht wenigen der finanzielle Ruin.
Nach Auffassung des Flüchtlingsrats bestraft das neue Integrationsgesetz diejenigen, die sich für syrische Flüchtlinge besonders eingesetzt haben. Es geht um die langen Laufzeiten der Verpflichtungserklärungen für die legale Einreise von syrischen Kontingent-Flüchtlingen über die Bundes- und Landesprogramme sowie die Rückforderungen des Staates von den engagierten Bürgen.
Über 20.000 Bürgen in Deutschland sollen laut Gesetzentwurf volle fünf Jahre für die Lebenshaltungskosten der legal eingereisten Geflüchteten aufkommen. Die Bürgen haben durch ihre Unterschrift einer so genannten Verpflichtungserklärung ein großes finanzielles und rechtliches Risiko auf sich genommen. Die Verpflichtungsgeber in Nordrhein-Westfalen sind davon ausgegangen, dass ihre persönliche Verpflichtung und finanzielle Belastung endet, wenn die eingereisten Personen als Flüchtlinge anerkannt werden: „Mit der Titelerteilung nach erfolgreichem Asylverfahren wird der neue Aufenthaltszweck aufenthaltsrechtlich anerkannt, so dass die Geltung einer im Zusammenhang mit der Landesaufnahmeanordnung abgegebenen Verpflichtungserklärung endet“ (Erlass des NRW-Innenministers Jäger, 24. April 2015). Das Land NRW vertritt somit eine andere Meinung als Bundesinnenminister de Maizière, der auf eine Fortgeltung der Verpflichtungserklärung trotz Flüchtlingsanerkennung besteht.
Gefährliche Flucht verhindert, vom Staat bestraft und ruiniert
Die Programme für Kontingentflüchtlinge bieten eine der wenigen legalen und sicheren Einreiseformen nach Deutschland und entziehen den Schleppern ihre illegale Geschäftsgrundlage. Gleichzeitig findet in vorbildlicher Weise eine Integration statt. Denn durch die Bürgen erhalten die Geflüchteten Unterstützung bei Amtsgängen, der Schulanmeldung, dem Spracherwerb und der Arbeitssuche. Auch hierdurch entlasten die Verpflichtungsgeber Bund, Länder und Kommunen.
Tritt das neue Integrationsgesetz mit der derzeit vorgesehenen Passage zur Geltung der Verpflichtungserklärungen in Kraft, werden die Bürgen für ihr außerordentliches Engagement abgestraft. Sollten die Jobcenter beginnen, von den Bürgen die an die Geflüchteten nach ihrer Asylanerkennung gezahlten Sozialleistungen zurückzufordern, müssen die Verpflichtungsgeber mit Rückzahlungen in Höhe von 300 bis 550 Euro pro Person und Monat rechnen. Da einige Bürgen sogar mehrere Verpflichtungserklärungen unterzeichnet haben, droht diesen der finanzielle Ruin. Eine syrisch-stämmige Verpflichtungsgeberin in Bad Godesberg, mit deren Hilfe sieben Familienangehörige in Deutschland Sicherheit finden konnten, muss sich auf eine Rückforderung des Staates in Höhe von bis zu 210.000 Euro einstellen.
Der Flüchtlingsrat fordert deshalb ein Erlöschen der Verpflichtungserklärung nach einem Jahr oder bei Flüchtlingsanerkennung.