Wenn Flüchtlinge hier ankommen, haben sie erst einmal auch einige Pflichten gegenüber unseren Behörden zu erfüllen, die sie nicht kennen können. Wir, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, begrüßen unsere Gäste und unterstützen sie als Erstes dabei, sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anzumelden.
Dann erklären wir ihnen das weitere Procedere und begleiten sie zum Beispiel:
– zum Bürgerbüro, wo sie einen Antrag auf Aufenthaltsgestattung stellen müssen, und wo sie eine Meldebescheinigung bekommen,
– zum Sozialamt, wo das Taschengeld ausgezahlt wird oder wo auch Behandlungsscheine für Arztbesuche ausgestellt werden,
– zur Ausländerbehörde, wenn die Bewilligung angekommen ist, oder um einen Antrag auf Umverteilung zu stellen,
– zu Arztbesuchen, zum Amtsarzt, zur Bank um ein Konto zu eröffnen – was halt so anfällt.
Wenn man als Flüchtling seine Bewilligung erhalten hat, erfolgt in der Regel eine Anmeldung beim Jobcenter und die Abmeldung beim Sozialamt. Damit einhergehend erfolgt die Anmeldung bei der Krankenkasse. Wir suchen gemeinsam mit den Flüchtlingen nach geeigneten Wohnungen und begleiten sie auch hier in den Start ins neue Leben.
Wir helfen also bei den vielen uns selbstverständlichen und unseren Gästen fremden Routinen, um den Menschen die Integration zu erleichtern. Wer uns hierbei unterstützen will, ist herzlich willkommen. Oft reicht es schon aus, wenn Fahrgelegenheiten, bspw. für Arztbesuche zur Verfügung gestellt werden.
Kontakt: hilfe@fluechtlinghilfe-waltrop.de