Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen fordert, dass die Vorrangprüfung auch in NRW abgeschafft wird: „Auch wenn das neue Integrationsgesetz seinen Namen nicht verdient hat – es enthält eine Neuerung, die tatsächlich die Integration von Flüchtlingen fördern könnte: Die Länder bekommen die Möglichkeit, die Vorrangprüfung für den Arbeitsmarktzugang auszusetzen.
Bei einer Vorrangprüfung kontrolliert die Arbeitsagentur in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts bei der Bewerbung eines Asylsuchenden, ob die gewünschte Arbeitsstelle auch von einem Deutschen, einem EU-Bürger oder einem Drittstaatenangehörigen besetzt werden kann. Nur wenn dies NICHT der Fall ist, kann der Asylsuchende die Stelle besetzen. Eine solche Arbeitsstelle ist jedoch kaum vorstellbar. De facto kommt die Vorrangprüfung daher einem Arbeitsverbot gleich!
Zukünftig soll nur noch in vier Bundesländern die Vorrangprüfung beibehalten werden. Auch NRW gehört dazu und wird die Vorrangprüfung voraussichtlich im gesamten Ruhrgebiet fortsetzen.
Wir fordern die Vorrangprüfung für Asylsuchende im Ruhrgebiet abzuschaffen und damit Abhängigkeit von Sozialleistungen vorzubeugen!“