Eine Analyse der Daten zu den Landtagswahlen 2017
Wer wählt warum die AfD? Eine Antwort auf die Frage gibt der Blick auf die Daten zu den Landtagswahlen 2017 (Quelle: infratest dimap). Dabei konnte die Partei jeweils Ergebnisse von über fünf Prozent verbuchen. Am 26. März waren es 6,2 Prozent der Stimmen (32.935 Wähler) im Saarland, am 7. Mai 5,9 Prozent der Zweitstimmen (86.275 Wähler) in Schleswig-Holstein und am 14. Mai 7,4 Prozent der Zweitstimmen (624.552 Wähler) in Nordrhein-Westfalen. Durch die vergleichende Betrachtung der drei Wahlen lässt sich ein aktuelles Sozialprofil der Wählerschaft ermitteln. Allerdings gilt dies nur eingeschränkt für die westlichen Länder und den gegenwärtigen Zeitpunkt. Denn 2016 konnte die AfD noch bedeutend höhere Gewinne von regelmäßig über 10 Prozent und in Ostdeutschland von über 20 Prozent verbuchen. In Mecklenburg-Vorpommern waren es 20,8 und in Sachsen-Anhalt 24,3 Prozent, aber auch in Baden-Württemberg 15,1, in Berlin 14,2 und in Rheinland-Pfalz 12,6 Prozent der Stimmen. Demnach beziehen sich die Angaben auf eine Phase des Wählerrückgangs.
Als erstes sei der Blick auf das Geschlechterverhältnis geworfen, wobei ein einheitliches Bild besteht: Die Frauen sind unter-, die Männer überrepräsentiert. Das Verhältnis war im Saarland fünf zu acht, in Schleswig-Holstein vier zu sieben und in Nordrhein-Westfalen fünf zu neun. Dabei handelt es sich um eine Besonderheit von „Rechtsparteien“ – bei allen anderen Parteien ist das Geschlechterverhältnis ausgeglichener. Bezogen auf das Alter fällt demgegenüber auf, dass die früher bestehende Erkenntnis: „Je jünger, desto höhere Anteile von Wählerstimmen für Rechtsaußenparteien“ nicht mehr stimmt. Bei allen drei Landtagswahlen des Jahres 2017 war die Gruppe der 25- bis 34-Jährigen und der 35- bis 44 Jährigen am stärksten bei den Wählern präsent: im Saarland mit sieben bzw. sechs, in Schleswig-Holstein mit neun bzw. sieben und in Nordrhein-Westfalen mit zehn bzw. neun Prozent. Die bis 24-Jährigen und die über 60-Jährigen stimmten demgegenüber nur unterdurchschnittlich für die AfD: im Saarland sechs bzw. vier, in Schleswig-Holstein fünf bzw. vier und in Nordrhein-Westfalen sechs bzw. fünf Prozent.
Was die Bildungsabschlüsse betrifft, so kann schon länger nicht mehr davon gesprochen werden, dass bei den Wählern von „Rechtsparteien“ niedrige Bildung automatisch mit höherer Wahlzustimmung korreliert. Meist sind die mittel Gebildeten die größte, dafür aber die höher Gebildeten die niedrigste Wählergruppe. Dies macht auch der Blick auf die Ergebnisse der genannten Landtagswahlen deutlich. Eine Ausnahme ist dabei das Saarland, wo vier Prozent mit hoher, sieben Prozent mit mittlerer und acht Prozent mit niedriger Schulbildung für die AfD votierten. In Schleswig-Holstein stimmten fünf Prozent der hoch und jeweils sechs Prozent der mittel und niedrig Gebildeten und in Nordrhein-Westfalen sechs Prozent der hoch, neun Prozent der mittel und sieben Prozent der niedrig Gebildeten für die Partei. Die Daten liegen hier dichter zusammen als bei früheren Wahlen. Auch ist der Abstand der höher Gebildeten keineswegs mehr so groß zu den mittel und niedrig Gebildeten. Hier deutet sich eine Annäherung an, die Ansätze zu einer „Normalisierung“ des Wählerverhaltens vermuten lässt.
Interessant sind auch die Angaben zur Berufstätigkeit. Die beiden größten Wählergruppen der AfD sind die Arbeiter und die Arbeitslosen: Im Saarland waren es neun bzw. sieben, in Schleswig-Holstein acht bzw. neun und in Nordrhein-Westfalen 17 bzw. zwölf Prozent der Stimmen. Damit einhergehende Besonderheiten sind offenkundig, dürfen aber nicht zu monokausalen Deutungen führen: Denn weit über achtzig Prozent der Arbeiter und Arbeitslosen wählten demnach nicht die AfD. Angesichts der Angaben zum Alter kann nicht verwundern, dass Rentner unterdurchschnittlich für die Partei votierten. Gleiches gilt für Beamte. Diese wählten die Partei im Saarland mit sechs bzw. fünf, in Schleswig Holstein mit fünf bzw. vier und in Nordrhein-Westfalen mit drei bzw. fünf Prozent. Im Durchschnitt lagen die Angestellten und Selbstständigen im Saarland mit sechs bzw. sieben, in Schleswig-Holstein mit sieben bzw. sechs, aber nicht in Nordrhein-Westfalen mit acht bzw. vier Prozent.
Bezüglich der konfessionellen Bindung gilt für „Rechtsaußenparteien“, dass sie eher von Konfessionslosen gewählt werden. Bei den konfessionsgebundenen Wählern sind Katholiken und Protestanten gleichrangig vertreten. Dies war bei den Landtagswahlen 2017 nicht immer der Fall: im Saarland aber durchaus, wo 5,2 Prozent der katholischen und 4,9 Prozent der evangelischen Wähler, aber 8,5 Prozent der Konfessionslosen für die Partei votierten. In Schleswig-Holstein verhielt es sich indessen so, dass 8,4 Prozent der Katholiken, 5,1 Prozent der Protestanten und 7,9 Prozent der Konfessionslosen ihr Kreuz bei der AfD machten. In Nordrhein-Westfalen stimmten 6,1 Prozent der Katholiken, aber 8,7 Prozent der Protestanten und 9,4 Prozent der Konfessionslosen für die Partei. Der bedeutende Anteil unter den Konfessionslosen ist somit keine ostdeutsche Besonderheit. Ein anderer interessanter Aspekt bezieht sich auf Gewerkschaftsmitglieder. Diese wählten immer leicht stärker AfD als Nicht-Gewerkschaftsmitglieder: im Saarland 6,7 zu 6,1 Prozent, in Schleswig-Holstein 5,4 zu 5,3 Prozent und in Nordrhein-Westfalen 8,6 zu 7,1 Prozent.
Beachtenswert ist auch die ‚politische‘ Herkunft der Wählerschaft: Der größte Anteil kam im Saarland mit 8.000 von früheren Nichtwählern. Auch jeweils 4.000 ehemalige Anhänger der CDU und der Partei „Die Linke“ stimmten für die AfD. Die SPD verlor 3.000 Wähler an sie. Von der „Grünen“-Wählerschaft hingegen wechselten nur wenige zu der Partei. In Schleswig-Holstein wählten 11.000 ehemalige Nichtwähler die AfD. 45.000 hatten zuvor andere Kleinparteien gewählt. Hier dürfte es sich hauptsächlich um frühere „Piraten“-Stimmen gehandelt haben, hat diese Partei doch erheblich an Wählerstimmen verloren. Ansonsten erhielt die AfD in Schleswig-Holstein 11.000 Wähler von der CDU, 5.000 von der SPD, 3.000 von der SPD und 1.000 von den „Grünen“. In Nordrhein-Westfalen kamen 120.000 von früheren Nichtwählern und 300.000 von anderen Kleinparteien, wobei es sich ebenfalls um frühere „Piraten“-Wähler gehandelt haben dürfte. Ansonsten erhielt die AfD 60.000 Wähler von der SPD, 50.000 von der CDU, 30.000 von der FDP und jeweils 10.000 von den „Grünen“ und „Die Linke“.
Beachtenswert für die Analyse der Motive, nach denen die Wähler sich für die AfD entschieden haben, sind auch diverse Selbsteinschätzungen der Wähler. Im Saarland meinten 42 Prozent der Parteianhänger, sie hätten in ihrem Leben weniger als ihnen zustünde (Alle: 23 Prozent). Hinsichtlich der eigenen wirtschaftlichen Lage gehörten in Schleswig-Holstein fünf Prozent zu den Zufriedenen und neun Prozent zu den Unzufriedenen, in Nordrhein-Westfalen sechs Prozent zu den Zufriedenen und vier Prozent zu den Unzufriedenen. Es lassen sich also hier Auffälligkeiten feststellen. Derart negative Eindrücke und Gefühle führen offenkundig stärker zu einer Wahl der AfD. Indessen gilt für die erstgenannte Angabe, also die eigene wirtschaftliche Situation, dass sie doch unter der Hälfte liegt und die Unterschiede von den Unzufriedenen und Zufriedenen keineswegs besonders hoch sind. Allein daraus lässt sich demnach keine Entscheidung zugunsten der Partei bei den Wählern herleiten. Es muss noch andere Gesichtspunkte geben, die bislang noch nicht genügend Interesse gefunden haben.
Dazu gehören in erster Linie die politischen und sozialen Einstellungen: Diverse Studien haben deutlich gemacht, dass die AfD-Wähler in vielen Fragen weit rechts von der Durchschnittsmeinung in der Gesellschaft stehen. So haben etwa die Befragungen zu „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“, die sicherlich hinsichtlich mancher Items kritisch gesehen werden müssen, in der Gesamtschau in diesem Wählerbereich gezeigt, dass hierzu die höchsten Zustimmungswerte auszumachen waren. Einschlägige Einstellungen kann die Partei dann gut mobilisieren, wenn bestimmte Themen die öffentliche Wahrnehmung dominieren. Dazu gehört allen voran aktuell die „Flüchtlingsfrage“. Bei den Abstimmungen im Saarland und Schleswig-Holstein spielte sie nur eine geringe, bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen eine größere Rolle. Entsprechend verhielt es sich auch bei den Wahlergebnissen. Bislang ist die Forschung allerdings Zusammenhang von „Einstellungen“ und „Protestverhalten“ mit einer Wahlentscheidung für die AfD noch nicht genauer nachgegangen.
Abschließend soll hier noch eingeschätzt werden, was die vorstehenden Erkenntnisse für die Perspektiven der Partei bedeuten. Es lässt sich zunächst ein Rückgang der Zustimmungswerte konstatieren. Die AfD konnte ihren Höhenflug aus dem Vorjahr nicht fortsetzen und sich auch nicht auf einer Ebene von über 10 Prozent der Stimmen stabilisieren. Gleichwohl gelang es ihr, jeweils eindeutig mit mehr als fünf Prozent in die Landtage einzuziehen. Dies geschah auch während eines Bedeutungsverlustes „ihres“ hauptsächlichen „Migrations“-Themas in der öffentlichen Wahrnehmung. Auch führten die absonderlich bis heftig zu bezeichnenden innerparteilichen Konflikte nicht zu einem erkennbaren Rückgang der Wählerstimmen. Damit spricht einiges für eine Etablierung als Wahlpartei, die bundesweit gegenwärtig wie längerfristig mit zwischen fünf und zehn Prozent der Stimmen rechnen kann. Die Anteile in den östlichen Bundesländern sind dabei erkennbar höher als in den westlichen Bundesländern. Gerade auch ihr Bestehen in den westlichen Bundesländern spricht aber für eine Stabilisierung.
Autor: Armin Pfahl-Traughber für bpb.de