Statt den freien Zugang zum Arbeitsmarkt zu fördern, möchte das Land NRW den nachrangigen Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende im Ruhrgebiet verfestigen
Das Integrationsgesetz, das in den kommenden Tagen in Kraft treten wird, hat seinen Namen nicht verdient. Eine der wenigen darin enthaltenen Neuerungen, die tatsächlich die Integration von Flüchtlingen fördern könnte, ist die Möglichkeit, die Vorrangprüfung für den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge auszusetzen, die bislang bis zum 15. Monat des Aufenthalts durchgeführt wird. Die Bundesländer haben auf diese Möglichkeit reagiert: zukünftig soll nur noch in vier Bundesländern (teilweise) die Vorrangprüfung beibehalten werden. Auch NRW gehört dazu und führt die Vorrangprüfung voraussichtlich im gesamten Ruhrgebiet fort.
Bei einer Vorrangprüfung kontrolliert die Arbeitsagentur bei der Bewerbung eines Asylsuchenden, ob die gewünschte Arbeitsstelle theoretisch auch von einer Person mit besserem Aufenthaltsstatus besetzt werden könnte. Das kann ein Deutscher oder EU-Bürger oder auch ein Drittstaatenangehöriger sein. Nur wenn dies nicht der Fall ist, kann der Asylsuchende die Stelle besetzen. „Eine solche Arbeitsstelle ist kaum vorstellbar“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW e.V. „De facto kommt diese Vorrangprüfung einem Arbeitsverbot gleich.“ Arbeit ist einer der wichtigsten Schritte zu nachhaltiger Integration.
Asylsuchende dagegen für mindestens 15 Monate vom Arbeitsmarktzugang auszuschließen, kann nicht im Sinne der Integration sein. In der Praxis heißt das also, dass in den Agenturbezirken Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen und Recklinghausen Flüchtlinge erst einmal weiter zum Warten verdammt werden. In einem ungewissen Asylverfahren ist Untätigkeit schwer auszuhalten. Auch gerade zu diesem Zeitpunkt ist die Entscheidung des Landes NRW nicht nachzuvollziehen. „Im Vergleich zum Vorjahr sind die Arbeitslosenzahlen im Ruhrgebiet zurückgegangen“, erinnert Frau Naujoks. Der Flüchtlingsrat NRW mahnt das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, gemeinsam mit der Regionaldirektion die Vorrangprüfung für Asylsuchende im Ruhrgebiet abzuschaffen und damit Abhängigkeit von Sozialleistungen vorzubeugen. Birgit Naujoks betont nachdrücklich: “Die rechtlichen Möglichkeiten sind dafür auf Bundesebene geschaffen worden, die Umsetzung liegt nun in den Händen der Landesregierung!“