Über 6 Millionen Menschen in Deutschland drohen Stromabschaltungen
Berlin, 4. Dezember 2017. „Wenn Menschen der Strom abgestellt wird, ist das beschämend in einem reichen Land wie dem unseren“, erklärt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heute veröffentlichten Studie „Ursachen von Stromsperren in Privathaushalten“, die vom Deutschen Caritasverband (DCV) gemeinsam mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) erstellt wurde.
Im Jahr 2016 wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 330.000 Haushalten der Strom gesperrt. Die Zahl der Androhungen liegt bei über 6 Millionen. Die Studie von DCV und ZEW analysiert nun erstmals, wer von diesen Stromsperren betroffen ist.
Familien mit Kindern und ALG II-Empfänger geraten besonders häufig in Zahlungsrückstand bei der Stromrechnung. Eine damit drohende Sperrung des Stroms zu verhindern, gelingt vor allem Menschen mit geringer Bildung und Alleinstehenden schlecht. Besonders wahrscheinlich werden Sperrandrohungen und Stromsperren, wenn Haushalte bereits anderen Gläubigern gegenüber Schulden haben, etwa durch Kreditkäufe von Autos, Möbeln oder durch Mietschulden.
Zahlreiche Erfahrungen in den Beratungsstellen der Caritas belegen die Not, die durch Energiearmut entstehen kann. Dies betrifft insbesondere Haushalte, in denen alte, kranke und behinderte Menschen, Schwangere und minderjährige Kinder leben. Mit dem Projekt „Stromspar-Check“ unterstützt die Caritas die Bezieher von Niedrigeinkommen dabei, den Stromverbrauch zu reduzieren und Stromkosten zu sparen.
„Parallel zu diesem Projekt erwarten wir strukturelle Antworten“, fordert Neher. Es müsse geprüft werden, wie soziale Indikatoren in die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) aufgenommen werden können. Energieversorger sollten in jedem Fall von Energiesperren absehen, wenn laufende Abschläge vollständig gezahlt werden und eine tragfähige Lösung für die Regulierung des Zahlungsrückstands gefunden wurde.
Um Stromsperren wirksam zu vermeiden und Betroffenen zu helfen, bietet die Caritas auch Unterstützung über die Allgemeine Sozialberatung und die Schuldnerberatung.