Berlin, 27. Juli 2016. Der Deutsche Caritasverband hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF und anderen Verbänden „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ erarbeitet, die heute in Berlin vorgestellt werden.
„Leider wissen wir, dass Frauen und Kinder nicht in allen Unterkünften ausreichend vor Gewalt und Übergriffen geschützt sind“, betont Caritas-Präsident Peter Neher. So gebe es beispielsweise nach wie vor die Situation, dass Zimmer nicht abgeschlossen werden können und keine sicheren und geschützten Rückzugsorte für Kinder bestehen. Wichtig sei auch, Bewohner, Mitarbeitende und Ehrenamtliche mit Blick auf Übergriffe zu sensibilisieren und bei Vorfällen von Gewalt klare Abläufe zu etablieren.
„Die erarbeiteten Mindeststandards sind eine wichtige Grundlage, um in allen Flüchtlingsunterkünften wirkungsvolle Schutzmechanismen zu installieren“, macht Neher deutlich. Um einen flächendeckenden Schutz sicherzustellen, seien darüber hinaus jedoch bundeseinheitliche und verbindliche Regelungen notwendig.
Mit dem Ziel, wirksame Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften praktisch umzusetzen, werden in einem durch das Bundesfamilienministerium finanzierten Projekt entsprechend geschulte Multiplikatoren eingesetzt. An insgesamt fünf Standorten in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern entwickeln Mitarbeitende der Caritas und der Malteser gemeinsam mit der jeweiligen Heimleitung einrichtungsbezogene Schutzkonzepte und organisieren Schulungen für die Haupt- und ehrenamtlich Tätigen vor Ort.
Die „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ finden sich hier.