Duisburg/Berlin (idr). Zum 18. Mal hat die Duisburger Kindernothilfe die Gewinner des Medienpreises „Kinderrechte in der Einen Welt“ ausgezeichnet. Die Ehrung ging an Journalisten, die sich in ihren Beiträgen in herausragender Weise mit Kinderrechten und Kinderrechtsverletzungen beschäftigen.
Für ihren im WDR gesendeten Beitrag über Kinder in der Dortmunder Nordstadt wurde Bettina Braun in der Kategorie TV ausgezeichnet. Fritz Schaap erhielt einen Preis für seinen Artikel „Die Kinder von Benin“, der in „Die Zeit“ erschien, ein weiterer ging Erika Harzer für ihren Beitrag über den „mittelamerikanischen Exodus“ im Bayerischen Rundfunk. Außerdem wurde Philipp Abreschs Multimedia-Doku „Long Thanh will lachen“ auf ndr.de für preiswürdig erachtet. Der Preis der Kinderjury ging an Lisa Duhm für ihrem Artikel „Akin schraubt an seiner Zukunft“ in „Dein Spiegel“.
Um den Medienpreis bewarben sich 82 Journalisten. Die Preisverleihung fand in Berlin statt.
Infos: www.knh.de
SCHULE FÜR ALLE – Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme
Eine Kampagne der Landesflüchtlingsräte, dem BumF e.V. und Jugendlichen ohne Grenzen – unterstützt von der GEW und Pro Asyl.
Das neue Schuljahr hat begonnen, doch viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind außen vor. Für sie herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über einem Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen.
Es sind viele jüngere Kinder im Alter ab 6 Jahren betroffen, insbesondere wenn sie in Aufnahmeeinrichtungen leben, noch nicht auf Kommunen oder Bezirke verteilt wurden und daher in einigen Ländern nicht der Schulpflicht unterliegen. Aber insbesondere auch 16- bis 27jährige Flüchtlinge, unter ihnen viele, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind. Sie brauchen Zugang zur Schule, um eine Ausbildung oder ein Studium beginnen zu können, doch das Recht auf Bildung bleibt ihnen verwehrt. Sie warten vergeblich darauf, ihren im Herkunftsland begonnenen Bildungsweg fortzusetzen und auf ihre erste Schultüte.
Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Landesflüchtlingsräte über den tatsächlichen Bildungszugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland belegt die strukturelle Ausgrenzung Zehntausender vom Lernort Schule. Lageberichte des Bundesfachverband umF, erstellt im Auftrag von UNICEF, zeigen, dass insbesondere Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen monatelang systematisch vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden. In vielen Bundesländern werden Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ langfristig oder dauerhaft in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie erhalten, wenn überhaupt, einen Ersatzunterricht für wenige Stunden am Tag, eine Schule besuchen sie meist nicht.
Diese Praxis ist ein gleich mehrfacher Rechtsverstoß. Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht.
Es ist im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch in Art. 14 der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33) festgeschrieben.
Wir fordern: Schule für alle ohne Ausnahmen.
- Es müssen unverzüglich ausreichende Regelschulplätze für neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden und dafür geeignete strukturelle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.
- Die Umsetzung der Schulpflicht bzw. des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung ab dem ersten Tag, spätestens zwei Wochen nach Ankunft. Voraussetzung hierfür ist ein zügiges Ankommen von Neueinreisenden in Kommunen und Bezirke.
- Der Zugang zu Bildungsangeboten muss passend zum Lern- und Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie ihren sonstigen Voraussetzungen gewährleistet werden.
- Junge Menschen bis 27 Jahre brauchen flächendeckend und systematisch die Möglichkeit schulische Bildung und Abschlüsse nachzuholen – etwa über die Erweiterung der (Berufs-)Schulpflicht.
- Die Bildungsförderung (BAföG und BAB) muss für alle Jugendliche und junge erwachsene Geflüchtete geöffnet werden.
Bildung ist Ländersache – über die spezifische Situation in den Bundesländern informieren Sie die jeweiligen Flüchtlingsräte: www.fluechtlingsrat.de
Aus meiner Sicht – Videowettbewerb mit Geflüchteten
Die Stiftung gegen Rassismus will geflüchteten Menschen die Möglichkeit geben, ihren Alltag und die Lebenswirklichkeit in Deutschland darzustellen.
In einem selbstgedrehten, drei- bis fünfminütigen Videoclip können Geflüchtete über ihre Flucht, die Zeit in Deutschland und „ihre Sicht“ der Dinge erzählen.
Was gefällt mir hier? Wie sieht mein Alltag aus? Wo wohne ich und wen habe ich schon kennengelernt? – All diesen Fragen und noch weiteren können sich die Geflüchteten in ihrem Video widmen. Hierbei ist Platz für Kreativität: Eine Videotour durch die Gemeinde drehen, eigene Erfahrungen teilen oder Anregungen und Kritik üben. Vielleicht gibt es auch ein tolles Projekt, das gezeigt werden kann. Einzelpersonen oder Gruppen, Personen die schon etwas länger in Deutschland leben oder ganz neu hier sind – jeder mit Fluchterfahrung kann mitmachen.
Warum das Projekt? Wir wollen damit den Einzelfall in den Vordergrund treten lassen und so Vorurteile abbauen.
Die Preise
- Die ersten 50 Einsendungen erhalten je einen Amazon-Wertgutschein in Höhe von 20€
- Bis 31. Oktober: Die Produzenten der 30 besten Videos erhalten eine finanzielle Förderung, um eine Veranstaltung mit Musik, Speisen und Getränken durchzuführen und hierbei ihr Video zu zeigen (z.B. ein Fest mit Freunden, Gaststättenbesuch mit der Nachbarschaft…)
- Bis 30. November: Die drei Siegervideos aus dem gesamten Zeitraum erhalten Wertgutscheine (1000€, 500€ und 250€) und werden auf einer Filmpremiere im Dezember prämiert
Die Bedingungen
- Dauer des Videos: 3-5 Minuten
- Auch für deutschsprachiges Publikum verständlich (in deutscher Sprache, mit deutschem Untertitel, mit Dolmetscher)
- Möglichkeiten der Einsendung: Youtube-Link, Vimeo-Link, oder Dropbox-Link zum Video
Die Teilnahmebedingungen finden Sie in der Ausschreibung
Allle auszufüllenden Formulare
Das Infoblatt
Der Flyer
ACHTUNG: Die Videolinks und die Formulare sind zu senden an ps@stiftung-gegen-rassismus.de
Gemeinsame Verantwortung, konkrete Verpflichtung
Bündnis Entwicklung Hilft sieht United Nations Summit for Refugees and Migrants als große Chance.
Berlin, 15. September 2016 – Um globale Maßnahmen zur Bewältigung der weltweit stark angestiegenen Flucht- und Migrationsbewegungen abzustimmen, findet am 19. September 2016 ein Gipfeltreffen der Vereinten Nationen in New York statt. Damit aus diesem hochrangigen Treffen ein Erfolg wird, sind aus Sicht des Bündnis Entwicklung Hilft konkrete, verbindliche Beschlüsse erforderlich.
Begrüßenswert sei die Betonung des Schutzes der Menschenrechte von Geflüchteten und Migranten, der Rettung von Geflüchteten in Lebensgefahr, der Unterstützung von Aufnahmeländern und der Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitsmigranten, so Bündnis-Geschäftsführer Peter Mucke. „Der Gipfel bietet eine Chance, die internationale Verantwortung für Geflüchtete und Migranten gerechter zu verteilen und ihre Rechte sowie ihren Schutz wirkungsvoll zu stärken. Hierfür müssen im Rahmen des Abschlussdokuments Verpflichtungen konkret genannt werden und ein Rechenschaftssystem eingeführt werden.“
Dass zwar von Fluchtursachenbekämpfung die Rede ist, aber die Fluchtursachen ausschließlich in Herkunftsländern verortet würden, kritisiert Dr. Ramona Lenz, Referentin für Flucht und Migration beim Bündnis-Mitglied medico international: „Ohne die Verantwortung der Industrieländer bei Rohstoffausbeutung, Waffenhandel und Freihandelsabkommen zu benennen und diese als Fluchtursachen anzuerkennen, bleibt die Fluchtursachenbekämpfung unvollständiges Stückwerk.“ Sie fordert auch, Menschen, die aufgrund von Katastrophen und Klimaveränderungen ihre Heimat verlassen, den Status von Flüchtlingen zuzugestehen. Bei den weiteren Beratungen der Vereinten Nationen müsse darüber hinaus die Situation von Binnenvertriebenen eine wichtige Rolle bekommen.
Die Mitgliedsorganisationen des Bündnis Entwicklung Hilft weisen insbesondere auf die Kinderrechte und den besseren, wirksameren Schutz von Kindern, die aus ihrer Heimat flüchten mussten, hin. „Kinder auf der Flucht sind stets besonderen Gefahren ausgesetzt und immer eine extrem verletzliche Zielgruppe. Sie müssen daher intensiv in den Blick genommen und geschützt werden. Wir fordern die internationale Staatengemeinschaft auf, bestmögliche Kindesschutz-Systeme auf Fluchtrouten zu installieren“, sagt Katrin Weidemann, Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe. „Wenn beispielsweise ein Kind während der Flucht seiner Mutter geboren wird, braucht es einen legalen Status und entsprechende Ausweispapiere.“
medico international, 15.09.2016
Wort des Bischofs – Wir schaffen das…
„Wir schaffen das, wir werden noch in diesem Jahrzehnt einen Amerikaner auf den Mond bringen, versprach US Präsident John F. Kennedy. 1961 war das fast unvorstellbar. Und nicht einmal 10 Jahre später betrat mit Neil Armstrong der erste Mensch den Mond. Wir schaffen das, sagten sich nach dem grausamen zweiten Weltkrieg Adenauer und de Gaulle 130…“
Flüchtlingsrat NRW: Negative Auswirkungen des Integrationsgesetzes abschwächen!
Mit dem Integrationsgesetz ist am 06.08.2016 auch die neue, rechtlich und menschlich höchst problematische, Wohnsitzregelung in Kraft getreten. Bisher hatten Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung das Recht zur Freizügigkeit innerhalb der BRD. Nach neuer Gesetzeslage müssen anerkannte Flüchtlinge nun – mit Ausnahmen – für drei Jahre in dem Bundesland wohnen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren zugeteilt wurden. Besonders dramatisch ist der Zeitrahmen: das Gesetz gilt rückwirkend bis zum 01.01.2016. Damit müssen Flüchtlinge, die bereits vor Monaten – legal – Wohnungen im Bundesland ihrer Wahl bezogen haben, ihre Wohnungen verlassen und wieder zurück in das zuständige Bundesland. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, dann droht die Streichung der Sozialleistungen. Die Kommunen stellen folglich Aufforderungen zur Ausreise aus. Diese Aufforderungen sind mit sehr kurzen Fristen, von einer Woche oder 14 Tagen, versehen. „Es ist absolut unrealistisch, dass die Flüchtlinge innerhalb dieser kurzen Zeiten eine neue Wohnung in einem anderen Bundesland finden. Wenn dieses Vorgehen nicht geändert wird, besteht für viele Flüchtlinge die Gefahr, erst einmal in der Obdachlosigkeit zu enden“ mahnt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. Darüber hinaus appelliert der Flüchtlingsrat NRW an Land und Kommunen, von der im Gesetz verankerten Härtefallregelung Gebrauch zu machen. „Es ist unverhältnismäßig und unzumutbar, anerkannte Flüchtlinge, die schon vor dem Inkrafttreten der neuen Wohnsitzregelung umgezogen sind rückwirkend zurückzuschicken“, macht Birgit Naujoks deutlich, „in diesen Fällen muss von der Härtefallregelung Gebrauch gemacht werden, so dass zumindest diese Menschen in ihren neubezogenen Wohnungen bleiben dürfen.“ Menschen dem Umfeld zu entreißen, welches sie nun nach der langen Phase des ungewissen Asylverfahrens gesucht und gefunden haben, kann der Integration nicht dienlich sein. Im Sinne einer tatsächlich erfolgreichen Integration steht das Land NRW in der Verantwortung diesen Menschen keine neuen Steine in den Weg zu legen!
Noch ist nicht entschieden, wie NRW innerhalb des Bundeslandes die Wohnsitzauflage umsetzen wird. Hier könnte das Land vorschreiben, in welchen Städten die anerkannten Flüchtlinge wohnen müssen oder in welchen Städten sie nicht wohnen dürfen. Der Flüchtlingsrat NRW fordert das Land auf, keine weiteren Regelungen zu treffen und die Wohnsitznahme innerhalb Nordrhein-Westfalens nicht weiter zu beschränken. Das Land und die Kommunen sind in NRW gefordert, die negativen Auswirkungen des Integrationsgesetzes abzuschwächen!
Migrantenunternehmen sind Jobmotor für Deutschland
Der Kiosk an der Ecke oder das China-Restaurant, in dem die ganze Familie in der Küche aushilft – wenn es um Unternehmer mit Migrationshintergrund geht, sind Klischees schnell zur Hand. Doch eine neue Studie über Migrantenunternehmen zeigt: Unternehmer mit ausländischen Wurzeln leisten auch außerhalb von Niedriglohnsektor und arbeitsintensiven Tätigkeiten einen wesentlichen Beschäftigungsbeitrag. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Gütersloh, 11. August 2016. Menschen mit Migrationshintergrund beleben Deutschlands Wirtschaft nicht nur durch eigene Unternehmensgründungen, sondern auch, indem sie als Arbeitgeber Jobs schaffen. Zwischen 2005 und 2014 hat sich die Anzahl von Arbeitsplätzen, die durch selbstständige Unternehmer mit ausländischen Wurzeln geschaffen wurden, von 947.000 auf 1,3 Millionen erhöht (Anstieg: 36 Prozent). Gleichzeitig ist auch die Anzahl selbstständiger Unternehmer mit Migrationshintergrund von 567.000 (2005) auf 709.000 (2014) um ein Viertel gestiegen. Das zeigt eine neue Studie der Prognos AG im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.
Der gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsbeitrag – dazu zählen die geschaffenen Arbeitsplätze sowie Arbeitgeber und Alleinunternehmer mit Migrationsgeschichte – ist noch höher: Rund 2 Millionen Personen (1.993.000) waren 2014 dank der unternehmerischen Tätigkeit von Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit. Im Vergleich zu 2005 hat sich dieser gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsbeitrag um 33 Prozent erhöht (2005: 1.514.000). Das ist umso bemerkenswerter, da der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland in demselben Zeitraum nur um knapp 9 Prozent gewachsen ist (2005: 15.052.000, 2014: 16.386.000). „Unternehmer mit ausländischen Wurzeln sind ein Jobmotor für Deutschland. Menschen mit Migrationshintergrund arbeiten nicht nur als Alleinunternehmer, sondern schaffen auch Arbeitsplätze und ermöglichen vielen Menschen so eine Chance zur Teilhabe am Arbeitsmarkt“, sagt Aart De Geus, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung.
Selbstständigkeit ist Treiber für höheres Einkommen
Die Studienergebnisse belegen, dass Selbstständigkeit ein Treiber für höheres Einkommen und Wohlstand ist. Selbstständige Migrantenunternehmer verdienen im Durchschnitt mit 2.167 Euro netto Monatseinkommen 40 Prozent mehr als abhängig Beschäftige mit Migrationshintergrund (1.537 Euro). Als Unternehmer mit mehreren Beschäftigten verdienen die Migrantenunternehmer sogar fast doppelt so viel (2.994 Euro) wie abhängig Beschäftigte mit Zuwanderungsgeschichte. Im Vergleich zu Selbstständigen ohne Migrationshintergrund müssen sie dennoch Einbußen hinnehmen: Unternehmer mit Zuwanderungsgeschichte erzielen in Deutschland im Schnitt ein rund 30 Prozent niedrigeres Einkommen als Unternehmer ohne Migrationshintergrund.
Das Profil der Migrantenökonomie hat sich in den letzten Jahren verändert. Der Anteil selbstständiger Migrantenunternehmer im Handel und Gastgewerbe hat sich verringert, die Bedeutung anderer Branchen im Dienstleistungssektor und produzierenden Gewerbe hat sich erhöht. Fast die Hälfte der Selbstständigen mit Zuwanderungsgeschichte (48 Prozent) ist mittlerweile im Dienstleistungsbereich außerhalb von Handel und Gastronomie tätig. Handel und Gastgewerbe machen nur noch 28 Prozent aus, ein Rückgang um zehn Prozent im Vergleich zu 2005. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil des produzierenden Gewerbes: Jeder fünfte Selbstständige mit Migrationshintergrund ist in der Baubranche oder im verarbeitenden Gewerbe tätig.
Bildung und Jobs: große Unterschiede zwischen Ländern
Ein Blick auf die Deutschlandkarte zeigt, dass der Beschäftigungsbeitrag von Migrantenunternehmern unterschiedlich ausgeprägt ist: In Nordrhein-Westfalen ist die Anzahl der von Migrantenunternehmern geschaffenen Arbeitsplätze mit 300.000 Stellen insgesamt am größten (2005: 296.000). Doch in vergleichbaren Flächenländern ist die Anzahl der Stellen zwischen 2005 und 2014 stärker gewachsen: in Hessen um 81.000, in Bayern um 113.000 und in Baden-Württemberg sogar um 145.000 Arbeitsplätze. Baden-Württemberg erzielt damit den höchsten Wert im Ländervergleich. Die Länderzahlen lassen sich zum Teil durch die unterschiedliche wirtschaftliche Dynamik der Bundesländer und den Umfang der Zuwanderung erklären. Die Studie zeigt aber, dass vor allem das Bildungsniveau eine wichtige Rolle spielt: Je höher qualifiziert die Menschen mit Migrationshintergrund sind, desto höher ist im Land in der Regel die Selbstständigenquote. Das wirkt sich wiederum positiv auf die Anzahl geschaffener Arbeitsplätze und das Einkommen der Gruppe der Selbstständigen aus.
Einen Weg, das Potenzial von Migrantenunternehmern noch besser zu fördern, sehen die Studienautoren darüber hinaus im Ausbau passgenauer Angebote. In den meisten Bundesländern können Behörden und Kammern die Nachfrage nach spezifischen Beratungsangeboten für Migrantenunternehmer nicht bedienen. Ebenso kritisiert die Studie eine mangelnde Verzahnung zwischen Beratungsangeboten von Kammern, Kommunen und Privatwirtschaft. „Bildung wirkt, das zeigt sich gerade bei Unternehmern mit ausländischen Wurzeln. Staat und Wirtschaft müssen aber noch besser zusammenarbeiten, um Migrantenunternehmern den Sprung in eine erfolgreiche Selbstständigkeit zu ermöglichen“, so Aart De Geus.
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