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Menschen, willkommen in Waltrop!
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Der Europäische Gerichtshof hat das Bleiberecht von Drittstaatangehörigen gestärkt. Einem aktuellen Urteil zufolge muss Großbritannien einem Algerier ein Aufenthaltsrecht einräumen, der mit einer in Großbritannien lebenden Spanierin verheiratet ist.
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Europäischer Gerichtshof stärkt Bleiberecht von Nicht-EU-Ausländern
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Hohe Mieten, zu wenig Angebote für Alleinerziehende und Großfamilien: Immer mehr Menschen haben keine Wohnung, darunter viele Flüchtlinge. Experten fordern mehr Geld und ein Konzept für den sozialen Wohnungsbau von der Politik.
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Berlin, 15. November 2017. „Der Welttag der Armen ist eine Mahnung und Herausforderung an alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte, nicht nachzulassen im Kampf gegen Armut und Ausgrenzung“, betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des am 19. November erstmals von Papst Franziskus ausgerufenen Welttag der Armen.
Armut und Ausgrenzung habe viele Gesichter, führe aber immer dazu, dass Menschen in ihrer Würde beschädigt und ihren Lebenschancen massiv eingeschränkt würden, so Neher. So raube die Vielzahl an kriegerischen Konflikten, Vertreibungen und Hungersnöten weltweit vielen Millionen Menschen die Lebensgrundlagen. Auf tragische Weise werde dies zum Beispiel am Schicksal der Rohingya sichtbar. Die Weltgemeinschaft stehe dieser großen weltweiten Not oftmals hilflos gegenüber.
Aber auch in einem reichen Land wie Deutschland gebe es Armut und Ausgrenzung. „Die neue Bundesregierung ist dringend gefordert, die Bekämpfung der Armut von Kindern und Familien wie auch Konzepte gegen die wachsende Altersarmut ganz oben auf die Themenliste der Koalitionsvereinbarung zu setzen“, fordert Neher. „Nicht zuletzt gilt es, die Sozialversicherungssysteme armutsfest auszugestalten und so zu verhindern, dass immer mehr Menschen auf steuerfinanzierte Transferleistungen angewiesen sind.”
Die von Papst Franziskus geforderte „Kultur der Barmherzigkeit“ müsse persönlich und politisch übersetzt werden in konkretes Handeln. „In der Botschaft des Papstes und seinem eindrücklichen Appell, dass alle verantwortlich sind für eine sozial gerechte und menschliche Welt sehen wir als Caritas die Aufgabe, mit unserer Arbeit einen Beitrag dazu zu leisten, dass Menschen weltweit und in Deutschland gute Lebensbedingungen haben“, so Neher.
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Die Stadt Waltrop ist der Unesco Städtekoalition gegen Rassismus beigetreten. Das begrüßen wir als Flüchtlingshilfe natürlich sehr. Anfang 2016 haben wir dazu die Initiative ergriffen, fanden allerdings zunächst keine Mehrheit im Rat. Was dann folgte war ein sehr spannendes Klinkenputzen. In vielen Gesprächen mit verschiedenen politischen Fraktionen, Initiativen, Verbänden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zum Thema, konnten wir viele Sympathien für unser Anliegen gewinnen. Letztendlich stimmte eine sehr große Mehrheit für den Beitritt. Wir danken deshalb allen die uns unterstützt haben und für den Beitritt eingetreten sind. Für unsere Arbeit bei der Integration von Flüchtlingen, bedeutet das sehr viel Rückenwind.
EUROPEAN COALITION OF CITIES AGAINST RACISM (ECCAR)
Die europäische Städtekoalition gegen Rassismus der UNESCO besteht seit 2004. Das Konzept basiert auf der Einsicht, dass Diskriminierung vor Ort entsteht und demnach auch vor Ort bekämpft werden muss. Ziel ist es, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für eine wirkungsvolle Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen.
Zu den Mitgliedsstätten gehören Metropolen wie: Paris, Madrid, Barcelona, Helsinki, Berlin, Bonn, Dortmund und München, allerdings auch kleinere Kommunen wie Apolda, Goslar, Gunzenhausen, Kitzingen, Pappenheim, Soest und jetzt auch Waltrop.
Wir finden, dass dieser Beitritt ein wichtiges Signal im Kampf gegen Rassismus und auch hier in Waltrop notwendig ist. Die Morddrohungen gegen unsere Bürgermeisterin und ihre Familie im Zusammenhang mit dem Auftreten der AfD bei der letzten Bundestagswahl, sind sicherlich noch allen im Gedächtnis. Doch das was hier öffentlich wird, ist nur ein kleiner Teil von zunehmend sichtbar werdendem Rechtsextremismus. Von der Androhung von Gewalt sind zunehmend immer mehr Menschen betroffen, die sich gegen Rassismus stellen. Was nicht heißt, dass es immer mehr Rechtsextreme gibt, sie werden nur lauter sowie aggressiver und nehmen sich im Gefolge des Einzugs einer rechtspopulistischen Partei in die Parlamente immer mehr heraus. Dem muss breit Einhalt geboten werden.
Mit dem Beitritt ist die Umsetzung eines Zehn-Punkte-Aktionsplans verbunden, den wir für Waltrop konkretisiert haben und öffentlich zur Diskussion stellen:
Zehn-Punkte-Aktionsplan für Waltrop
1. Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus.
Aufbau eines Netzwerkes.
Z. B.: AK Soziales, AK Integration, Integrationsbeauftragter, Demokratiekonferenz, Integration weiterer Vereine und Verbände in diese Strukturen
2. Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen.
Entwicklung von erreichbaren Zielen und Überprüfung dieser.
Bspw. mittels AK Soziales, AK Integration, Integrationsbeauftragter, Demokratiekonferenz, Demokratie Leben – Projekt, in Kooperation mit UNI BO / DO / Münster: z. B. BA – / MA – Arbeiten
3. Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung
Entwicklung vorbeugender Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung.
Z. B.: Einrichtung einer Beschwerdestelle, Schulungen für städtische MitarbeiterInnen
4. Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bürger/innen
Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für rassistisches Verhalten.
Z. B. Flyer, städt. Webseite, Beteiligung und Förderung von Veranstaltungen, z. B.: Unterstützung von Aktivitäten zum 21.03.: Internationaler Tag gegen Rassismus
5. Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen
Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Bspw. Öffentliche Auszeichnung von Unternehmen die hier beispielhaft vorgehen.
6. Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin
Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten und zu fördern
Bspw. über entsprechende Richtlinie bei der Einstellung von Mitarbeiter/innen
7. Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt
Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung
Bspw. Forcierung des Sozialen Wohnungsbaus
8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erziehung
Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung
Bspw. die entsprechenden Aktivitäten der Schulen (GS, Realschule) stärker in den Vordergrund stellen
9. Förderung der kulturellen Vielfalt
Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben.
Bspw. Parkfest, Frühlingsfest MİMAR SİNAN CAMİİ, AWO – Nachbarschaftsfest, Förderung von Ankommenstreffpunkte
10. Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement
Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements.
Z.B.: Schulungsangebote, Demokratiekonferenz, Projekte Demokratie Leben
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Berlin, 14. November 2017. Die heute von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) vorgestellten Berechnungen zur Zahl wohnungsloser bzw. von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen belegen einen dringenden Handlungsbedarf. Angesichts der steigenden Zahl wohnungsloser Menschen muss die Bekämpfung und Verhinderung von Wohnungslosigkeit ein Schwerpunkt der politischen Arbeit der nächsten Jahre werden.
Der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland mit ihren Fachorganisationen für Wohnungslosenhilfe, der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAG W) und dem Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe (EBET) unterstützen daher nachdrücklich die Forderung der BAGW nach Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik. Diese ist zwingend notwendig, um verlässliche Zahlen zu erhalten.
Vor allem in Städten und Ballungszentren, zunehmend aber auch im ländlichen Raum, fehlt angemessener und bezahlbarer Wohnraum. In besonderer Weise trifft dies Menschen in prekären Lebenslagen, die verstärkt vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind.
Gemeinsam fordern Caritas und Diakonie ein koordiniertes Vorgehen der politisch Verantwortlichen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Notwendig sind präventive Maßnahmen, um frühzeitig den Verlust von Wohnraum zu verhindern. Dazu zählen auf kommunaler Ebene der Ausbau von aufsuchenden Hilfen, Mieter- und Schuldnerberatung. Auf Länder- und Bundesebene müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, sozial gemischte Quartiere zu fördern, in denen auch benachteiligte Menschen bezahlbaren Wohnraum finden. Zudem müssen die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausgebaut werden, damit Mieten weiterhin auch für Menschen mit geringem Einkommen und im Bezug von Grundsicherung und ALG II bezahlbar bleiben.
Vordringlich ist es, dass die angemessene Erstattung der Kosten der Unterkunft und Heizung für Menschen in prekären Einkommensverhältnissen verlässlich gewährleistet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Mainz zu den Kosten der Unterkunft und Heizung mit der heutigen Entscheidung zurückgewiesen. Dies ist Anlass für die Verbände, ihre politischen Anstrengungen für eine sachgerechte Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft und Heizung zu intensivieren. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Verfügbarkeit von Wohnraum sowie die in der Person liegenden Besonderheiten in jedem Einzelfall berücksichtigt werden.
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Szenische Lesung mit Peter Lüchinger, Michael Meyer, Petra-Janina Schultz, Markus Seuß
(Bremer Shakespeare Company)
Der Flüchtlingsbewegung aus Osteuropa nach dem Ersten Weltkrieg begegnen weite Teile der deutschen Politik und Gesellschaft ablehnend. Forderungen nach Schließung der Grenzen, nach Abschiebung von Flüchtlingen oder Einrichtung von Internierungslagern werden immer lauter, das Reden über „Ausländerflut“, „Überfremdung“ und „lästige Ausländer“ ist weit verbreitet. Wer ist „nützlich“ und darf bleiben, wer ist „lästig“ und muss gehen? Diese Zuschreibungen entscheiden über die Zukunft der Geflüchteten.
Das Material der Lesung wurde von Studierenden der Universität Bremen im Rahmen des Projekts „Aus den Akten auf die Bühne“ erarbeitet.
Eintritt: 8,00 EUR – Schülerinnen und Schüler haben freien Eintritt.
Do., 16.11.2017, 19.00 Uhr, im Jüdischen Museum Westfalen
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Dr. Norbert Reichling
JÜDISCHES MUSEUM WESTFALEN
Julius-Ambrunn-Str. 1, 46282 Dorsten
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Sonderausstellung vom 15. Oktober bis zum 25. Februar 2018:
„Fritz Bauer. Der Staatsanwalt – NS-Verbrechen vor Gericht“