Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV.NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2016 (GV.NRW. S. 442) beginnt für alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2010 bis einschließlich 30. September 2011 geboren sind, die allgemeine Schulpflicht am 01. August 2017.
Den Eltern und Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder der Stadt Waltrop wird im Laufe des Monats September 2016 ein Schreiben übersandt, welches die Personalien ihres Kindes und die zum Wohnort nächstgelegene Schule bzw. Bekenntnisgrundschule gesondert aufführt. Die früher geltenden Schulbezirksgrenzen sind entfallen, es besteht ein Anspruch auf Besuch der zum Wohnort nächstgelegenen Grundschule. Auch die weiteren Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Waltrop werden in dem Schreiben benannt. Eine Anmeldung dort kann nur berücksichtigt werden, sofern die Aufnahmekapazität dies noch zulässt.
Die Anmeldung erfolgt am 31.10.2016 sowie in der Zeit vom 02.11. bis 04.11.2016. Die Anmeldetermine sind direkt mit der betreffenden Schule zu vereinbaren.
Die Anschriften und Telefonnummern der Waltroper Grundschulen lauten wie folgt:
Kardinal-von-Galen-Schule |
In der Baut 27, Telefon: 785 671 |
August-Hermann-Francke-Schule |
Hafenstr. 76, Telefon: 920 499 |
Lutherschule |
Taeglichsbeckstr. 29, Telefon: 781 846 |
Barbaraschule |
Delbrückstr. 2, Telefon: 785 830 |
Die zugesandten Schreiben sowie die Familienstammbücher sind zur Anmeldung mitzubringen und die schulpflichtig werdenden Kinder der Schulleiterin vorzustellen.
Erziehungsberechtigte mit schulpflichtig werdenden Kindern, die keine schriftliche Mitteilung erhalten haben, werden gebeten, ihr/e Kind/er zu den o.a. Terminen an einer der o.g. Grundschulen anzumelden. Sollte dies nicht die zum Wohnort nächstgelegene Grundschule sein, kann eine Anmeldung dort ebenfalls nur berücksichtigt werden, sofern die Aufnahmekapazität dies zulässt. Gleiches gilt auch für Kinder, die nach dem 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollenden und vorzeitig eingeschult werden sollen.
Vor der Aufnahme in die Schule werden die Kinder amtsärztlich untersucht. Die Untersuchungstermine und der Schulbeginn werden den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.
Waltrop, den 05.09.2016 Die Bürgermeisterin