Am 24.6. um 13.30 Uhr startet ein weiterer
Deutschkurs für Anfänger/innen mit Vorkenntnissen (A1) in der Volkshochschule Waltrop. Teilnehmen können geflüchtete Erwachsene ab 16 Jahren, die noch keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben. Der Kurs dauert ca. 5 Wochen. Der Kurs fndet von Montag bis Freitag täglich von 13.30 bis 16.30 Uhr im Haus der Bildung und Kultur (VHS) an der Ziegeleistraße 14 statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie das lateinische Alphabet beherrschen.
Asylpraxis für Syrer nicht ändern
Caritas-Präsident Peter Neher zum Geordneten-Rückkehr-Gesetz anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestags-Innenausschuss
Berlin, 03. Juni 2019. „Es ist gut für die geflüchteten Menschen aus Syrien, dass die Asylpraxis für sie nicht geändert wird. Es wäre völlig inakzeptabel, davon auszugehen, dass inzwischen eine Rückkehr nach Syrien möglich ist“, sagt Caritas-Präsident Peter Neher heute, anlässlich der Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die Leitlinien für die Anerkennung syrischer Flüchtlinge nicht zu verschärfen.
Die spürbare Hektik bei den aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur „Geordneten-Rückkehr“ grenzt an Panikmache und ist durch nichts begründet. Die Regeln für Abschiebungen wurden in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Viel mehr geht da nicht.
Offenbar will die Politik nun den Eindruck erwecken, durch die geplanten Verschärfungen im Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsgesetz die Zahl der Ausreisen erhöhen zu können. Besonders kritisch ist, dass der Eindruck erweckt wird, abgelehnte Asylbewerber würden in großer Zahl durch ihre mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung verhindern, dass sie das Land verlassen müssen. Dabei sind es sehr oft gravierende Hindernisse wie beispielsweise schwere Krankheiten, familiäre Bindungen in Deutschland, aber auch die erschwerte Passbeschaffung bei der Botschaft des Herkunftslands, die eine Ausreise verhindern.
Oft liegt es nicht in der Verantwortung der betroffenen Menschen, wenn Papiere fehlen. Viele Botschaften in Deutschland stellen keine Papiere aus, bzw. Anforderungen, die oft nicht zu erfüllen sind. Vor diesem Hintergrund ist es sehr kritisch zu bewerten, wenn mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz die Menschen schlechter gestellt werden sollen, die sich aus Sicht der Behörden nicht um ihre Papiere bemühen.
Hochproblematisch ist, dass vielen dieser Menschen Leistungen gekürzt werden. Damit werden sie vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Dass sie nur mit Sachleistungen wie beispielsweise Lebensmitteln versorgt werden, missachtet die Selbstbestimmung der Menschen und schränkt sie stark ein.
Es ist völlig inakzeptabel, für diese Menschen einen Status zu schaffen, der zu schlechteren Integrationsbedingungen als die Duldung führt. Die Realität zeigt, dass trotz all dieser Abwehrmechanismen einige dieser Menschen in Deutschland bleiben, die dann deutlich schlechtere Chance auf Arbeit und Integration haben. Vielfach sind Kinder betroffen, denen dadurch jede Teilhabechance und Perspektive genommen wird. Mit dieser Haltung schafft die Regierung neue Probleme von morgen.
Herausgegeben von
Deutscher Caritasverband e.V.
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Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Kleiderkammer
Liebe Waltroper,
unsere nächste Spendenannahme ist am Samstag, den 04.05.2019 von 14.00 – 16.00 Uhr!

Mit Blick auf die jetzige und kommende Jahreszeit freuen wir uns sehr über Sommerbekleidung für Damen und Herren (bis einschl. Größe XL) und Kinder jeder Altersstufe.
Weiterhin suchen wir
• alles rund ums Baby, ((gerne auch Kinderwagen, Buggys, Fläschchenwärmer, . . .
• Sportbekleidung, Schuhe (auch Fußballschuhe), Inline-Skates, Bälle,
• Rucksäcke,
• Handtücher, Bettwäsche, waschbare Oberbetten/Kopfkissen (bitte keine Daunen!) und Decken.
Da immer mehr unserer Gäste bereits Wohnungen bezogen haben, sind sehr gefragt auch Gardinen, Geschirr, Besteck, Kochtöpfe, weitere Küchenutensilien und Elektrokleingeräte, Bilder(rahmen) und alles, was man sonst in einer Wohnung gebrauchen kann, im gut erhaltenen Zustand.
Die Sachen sollten gewaschen bzw. gereinigt sein.
!! Nicht benötigt werden Konfektionsgrößen XXL und größer, Kleidung von Senioren ( unsere Gäste sind in der Regel recht jung), Federbetten und Großmöbel !!
Diese Artikel stellen Sie bitte anderen Einrichtungen zur Verfügung.
Über Spielsachen für drinnen und draußen (Autos, Puppen, Lego, Playmobil, Kuscheltiere, …usw. ) freuen sich die Kinder unserer Gäste sehr.
Da wir derzeit noch einen enormen Vorrat an Brettspielen und Büchern haben, können Sie diese dann gerne anderen Organisationen zur Verfügung stellen.
Kinderwagen, Bobby-Cars, Kinderhochstühle und Tretroller sind uns sehr willkommen, sollten aber technisch in Ordnung sein.
Wir bedanken uns im Voraus,
das Team der Kleiderkammer
Kleiderkammer/ Altes Allwetterbad/ Riphausstr. 33 ng bitte erst ab Größe 116.
Mittelmeer: Über 250 Organisationen fordern Angela Merkel zum Handeln auf
Offener Brief mit drei konkreten Forderungen aus der Zivilgesellschaft
Angesichts des Sterbens auf dem Mittelmeer und der katastrophalen Lage in Libyen wenden sich mehr als 250 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin. PRO ASYL, Ärzte ohne Grenzen (MSF), Amnesty International, Sea-Watch, Seebrücke, Diakonie, Caritas, der Paritätische, Brot für die Welt, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die vielen weiteren unterzeichnenden Organisationen kritisieren: »Wir sind erschüttert angesichts der gegenwärtigen europäischen Politik, die immer stärker auf Abschottung und Abschreckung setzt – und dabei tausendfaches Sterben billigend in Kauf nimmt. Die Pflicht zur Seenotrettung ist Völkerrecht und das Recht auf Leben nicht verhandelbar.«Eine völkerrechtsbasierte Seenotrettung auf dem Mittelmeer muss sichergestellt werden. Die EU hat sich verpflichtet, Schutzsuchenden Zugang zu einem fairen Asylverfahren zu gewähren. Es ist ein Skandal, dass zivile Helfer*innen kriminalisiert werden, die der unterlassenen Hilfeleistung der europäischen Staaten nicht weiter zusehen wollen.
Das Bündnis, darunter Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, Seenotrettungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Gewerkschaften und Jugendverbände, fordert eine Neuausrichtung der deutschen und europäischen Politik:
- Notfallplan für Bootsflüchtlinge: Aufnahmebereite Mitgliedsstaaten müssen in einem geordneten Verfahren aus Seenot gerettete und in EU-Mittelmeeranrainerstaaten gestrandete Schutzsuchende solidarisch aufnehmen. Der Europäische Flüchtlingsrat hat dazu einen praktikablen Vorschlag ausgearbeitet, der im Rahmen des geltenden Europarechts sofort zur Anwendung kommen kann.
- »Sichere Häfen« ermöglichen: Viele deutsche Städte und Kommunen haben sich bereiterklärt, Geflüchtete aufzunehmen. Für sie muss eine Möglichkeit geschaffen werden, freiwillig zusätzliche Schutzsuchende aufzunehmen.
- Keine Rückführung nach Libyen: Nach Libyen zurückgebrachte Flüchtlinge sind systematisch Folter, Versklavung und Gewalt ausgesetzt. Jede Unterstützung und Ausbildung der sogenannten libyschen Küstenwache muss eingestellt werden. Die EU und Deutschland müssen das Non-Refoulement-Gebot als zwingendes Völkerrecht achten und umsetzen.
Die aktuelle Politik muss beendet werden, denn sie bedroht nicht nur das Leben von Menschen, sie setzt auch unsere eigene Humanität und unsere Werte aufs Spiel.
„Wir stellen uns gegen die Orbanisierung!“
Gemeinsame Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte vom 28. März 2019:
Zur Kampagne von BMI, BAMF und CDU/CSU-Fraktion gegen die Flüchtlingsräte:
„Wir stellen uns gegen die Orbanisierung!“
Die Landesflüchtlingsräte weisen alle Versuche mit Nachdruck zurück, ihre Menschenrechtsarbeit zu kriminalisieren. Die Arbeit der Flüchtlingsräte ruht in allen Bundesländern auf einer breiten Unterstützung durch Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Arbeitsmarktakteure, Teilen der Politik und zahllosen Bürgerinitiativen. Die von BAMF-Präsident Sommer und den Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Middelberg und Frei öffentlich erhobenen Unterstellungen angeblich rechtswidriger Aktivitäten und den Versuch ihrer Kriminalisierung per Gesetz weisen die Landesflüchtlingsräte entschieden zurück. Mit dieser Kampagne aus Unionskreisen werden einer Orbanisierung der Bundesrepublik Vorschub geleistet und bestehende Rückkehrrisiken in Afghanistan banalisiert.
Wir erinnern daran, dass Abschiebungstermine früher in der Regel von den Behörden selbst mitgeteilt wurden. Begründet wurde dies mit der Notwendigkeit, die Interessen der Betroffenen umfassend zu berücksichtigen und ihre Würde zu wahren. Erst mit dem 2015 in Kraft getretenen sog. „Asylkompromiss 1“ ist den zuständigen Behörden eine Ankündigung solcher Termine untersagt.
Nicht die Flüchtlingsräte, die ebenso wie die Seenotrettungsorganisationen 2015 gefeatured und gefeiert wurden, sondern die Politik der Bundesregierung und ihrer Verwaltungen hat sich geändert. Die Politik hat sich entschieden, nicht mehr Solidarität und Mitgefühl, sondern Feindseligkeit und Kriminalisierung gegenüber Geflüchteten und ihren Unterstützer*innen zur Richtschnur ihres Handelns zu erheben. Diese Politik – und nicht das Engagement der Landesflüchtlingsräte – gefährdet den Rechtsstaat.1 Unter Führung von Bundesinnenminister Horst Seehofer schreitet die Orbanisierung der deutschen Politik voran.
Vollständige Pressemitteilung als PDF
Deutschkurs für Anfänger/innen
Am 15.3. um 14.00 Uhr startet ein neuer Deutschkurs für Anfänger/innen (A1) in der Volkshochschule Waltrop.
Teilnehmen können Geflüüchtete Erwachsene ab 16 Jahren, die noch keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben. Der Kurs dauert ca. 11 Wochen. Der Kurs findet von Montag bis Freitag täglich von 13.30 bis 16.30 Uhr im Haus der Bildung und Kultur (VHS) an der Ziegeleistraße 14 statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie das lateinische Alphabet beherrschen.
Ein halbes Jahr AnkERzentren
Integration statt Ausgrenzung
Caritas-Präsident Neher und Diözesan-Caritasdirektor Falterbaum ziehen differenzierte Bilanz und fordern schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge
München/Berlin, 1. Februar 2019. Sechs Monate nach der flächendeckenden Einrichtung der Ankerzentren in Bayern ziehen der Deutsche Caritasverband und der Diözesan-Caritasverband eine differenzierte Halbjahresbilanz. „Einiges ist besser geworden, einiges schlecht geblieben, manches schlechter geworden“, resümieren Caritas-Präsident Peter Neher und Diözesan-Caritasdirektor Georg Falterbaum. Die kürzere Verfahrensdauer sei zumindest für die neu ankommenden Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive positiv zu beurteilen. Auch die gesundheitliche Versorgung habe sich verbessert. Kritisch werten Neher und Falterbaum die teils monate- und jahrelange Aufenthaltsdauer in den großen Einrichtungen. Dies führe zu inakzeptablen Bedingungen. „Das ist nicht hinnehmbar. Die Aufenthaltsdauer in den Ankerzentren muss deutlich gesenkt werden, insbesondere für Familien“, fordert Neher. Besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, kranke oder traumatisierte Menschen sowie Opfer von Menschenhandel fänden keinen ausreichenden Schutz. Zudem müsse eine professionelle Beratung mit einer ausreichenden Anzahl unabhängiger Berater/innen bei einer auskömmlichen Refinanzierung sichergestellt werden.
Viel Luft nach oben gebe es auch bei der Beschulung, der Kinderbetreuung und im Umgang der Behörden mit den teils schwer traumatisierten Flüchtlingen. Neher und Falterbaum bekräftigen, der politische Schwerpunkt müsse stärker auf Integration gelegt werden statt auf Ausgrenzung und Abschiebung. „Wir sind überzeugt, der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt, wenn wir mehr Solidarität mit den Zuflucht Suchenden zeigen statt Flüchtlinge mit Arbeitsverboten aus dem gesellschaftlichen Miteinander auszuschließen“, betont Neher. Auch eine schnellere Unterbringung in kleineren und dezentralen Einrichtungen fördere die Integration, ergänzt Falterbaum.
Er verweist auf die Erfahrungen des Diözesan-Caritasverbands München-Freising in zahlreichen großen und kleinen Unterkünften für Flüchtlinge. Diese zeigten, dass Integration umso schneller und effektiver funktioniere, je früher die Zuflucht Suchenden arbeiten dürften oder eine Ausbildung beginnen könnten. „Wir plädieren für eine Lockerung der Arbeitsverbote für Flüchtlinge. Asylsuchende sollten Zugang zum nachrangigen Arbeitsmarkt erhalten, insbesondere, wenn sie helfen, ihre Identität nachzuweisen“, unterstreichen Neher und Falterbaum übereinstimmend. Daraus könne eine Win-Win-Situation entstehen, wenn Flüchtlinge sich in Mangelberufen wie etwa in der Pflege engagieren oder eine entsprechende Ausbildung anstreben. Theoretisch sei das im 3+2-Verfahren auch möglich. „Leider stellen wir aber fest“, so Falterbaum, „dass der Zugang zu diesem Programm je nach Landkreis sehr unterschiedlich gehandhabt wird“.
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„Integration in Arbeit kraftvoll vorantreiben“
Kooperationsvereinbarung der Integrationsbeauftragten und der Bundesagentur für Arbeit

Mit einer am 28. Januar 2019 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung wollen die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, und Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten weiter vorantreiben.
Staatsministerin Annette Widmann-Mauz erklärte: „Arbeit ist ein Schlüssel für Integration und hilft dabei gesellschaftlich Fuß zu fassen. Mit der Kooperationsvereinbarung wollen wir die Integration in und durch Arbeit gemeinsam kraftvoll vorantreiben. Denn wenn alle Menschen ihre Potenziale voll einbringen können, kommt das dem Einzelnen, aber auch der ganzen Gesellschaft zugute.“
Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA), sagte: „Der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands hängt auch davon ab, dass es gelingt, möglichst das gesamte Fachkräftepotenzial in unserem Land auszuschöpfen. Dazu gehören selbstverständlich auch Menschen mit ausländischen Wurzeln, die hier leben. Wir wollen vor allem junge Migrantinnen und Migranten sowie deren Eltern noch besser informieren, beraten und auf dem Weg von der Schule in den Beruf unterstützen. Diese erste Schwelle ist entscheidend für eine erfolgreiche Erwerbsbiographie.“
Die Kooperationsvereinbarung begründet erstmalig eine auf Dauer ausgerichtete Zusammenarbeit zwischen der BA und der Integrationsbeauftragten mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und Risiken für Diskriminierung abzubauen. Die Kooperationsvereinbarung knüpft damit an die bestehende Zusammenarbeit der bei der Integrationsbeauftragten angesiedelten Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer mit der BA an.
Die Vereinbarung soll dazu beitragen, die Chancen einer gelungenen Integration zu nutzen, indem Migrantinnen und Migranten entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhalten. Besonders gefördert werden soll auch die Integration von Frauen mit Migrationshintergrund auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, um möglichen Benachteiligungen entgegenzuwirken. Die Kooperation konzentriert sich auf folgende Handlungsfelder: Die Unterstützung von Migrantinnen und Migranten beim Übergang von der Schule in den Beruf; die Zusammenarbeit mit der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer; die Zusammenarbeit bei der Ansprache von Zugewanderten über Social Media und andere Medienkanäle, u.a. über die von der Integrationsbeauftragten geförderte Plattform „Handbook Germany“; und die Wissenschaftskooperation, etwa mit dem Ziel der gegenseitigen Zuleitung handlungsrelevanter Erkenntnisse aus der Migrations- und Integrationsforschung.
Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung findet anlässlich der Eröffnung der „4. Jobbörse für Geflüchtete und ausländische Arbeitssuchende“ im Estrel-Hotel in Berlin statt, für die Widmann-Mauz und Scheele gemeinsam die Schirmherrschaft übernommen haben.
Die „Jobbörse für Geflüchtete und ausländische Arbeitssuchende“ wird jedes Jahr von der Bundesagentur für Arbeit und dem Estrel Berlin veranstaltet. Sie ist mit rund 180 Ausstellern die größte Jobbörse Europas für diese Zielgruppe.
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Härte bei Abschiebungen nimmt zu
Immer häufiger Abschiebungen auch aus Krankenhäusern
Bochum, 18.01.2019. Bei der Durchsetzung von Abschiebungen wird immer weniger Rücksicht auf die individuelle Situation der Betroffenen und auf Krankheiten genommen. In der letzten Zeit nehmen Berichte von Fällen zu, in denen kranke oder schwangere Menschen selbst aus Krankenhäusern heraus abgeschoben werden. Manchmal scheitert die Abschiebung aus einer Klinken daran, dass die behandelnden Ärzte sich weigern, die betreffende Patientin zu entlassen, ansonsten wäre die Zahl noch höher.
Im jüngsten Fall ist in dieser Woche ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, aus der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik in NRW abgeholt und im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Frankreich abgeschoben worden. Der Mann war dort in der Nacht zuvor aus einem stationären Aufenthalt in einem anderen Krankenhaus wegen akuter Suizidgefährdung eingewiesen worden. Sein spezieller Rollstuhl und seine persönlichen Sachen befanden sich zu dem Zeitpunkt noch in seiner Unterkunft, sodass er sie nicht mitnehmen konnte.
Dabei sind die Aufnahmebedingungen in Frankreich gerade für Schwerbehinderte höchst problematisch. Das VG Düsseldorf hat in einem Beschluss von Juli 2018 festgestellt, dass im Falle eines auf fremde Hilfe angewiesenen Schwerbehinderten systemische Mängel bei der Aufnahme von Dublin-Rückkehrerinnen in Frankreich vorliegen, die zur Annahme eines Abschiebungsverbots führen müssen.
Die Abschiebung aus Krankenhäusern und Kliniken stellt aber auch grundsätzlich einen Tabubruch dar, meint Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW: „Hier werden elementare Schutzräume verletzt. Mit humanitären Grundsätzen ist dies in keiner Weise zu vereinbaren.“
In der Vergangenheit hatten sich besonders einige Ausländerbehörden durch eine rigorose Abschiebungspraxis hervorgetan. Die nun insgesamt verschärfte Abschiebungspraxis in NRW ist Folge des politischen und öffentlichen Drucks auf die Ausländerbehörden, möglichst hohe Abschiebungszahlen nachzuweisen.
Von der verschärften Abschiebungspraxis berichtet auch das Politmagazin „Monitor“ in der Sendung von Donnerstag, 17.01.2019.
(Anm. der Red: Abrufbar in der DasErste Mediathek, ab ca. Minute 8:11): Sendung Monitor vom 17.01.2019
Für eventuelle Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Mira Berlin, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Wittener Straße 201
44803 Bochum
fon 0234 – 587315 – 60
fax: 0234 – 587315 – 75
mail: info@frnrw.de
Ausschreibung für Deichmann-Förderpreis 2019 startet

Essen (idr). Der mit 100.000 Euro dotierte Deichmann-Förderpreis für Integration wird in diesem Jahr zum 15. Mal ausgeschrieben. Ab sofort können sich Unternehmen, Vereine und Schulen bewerben, die sich für benachteiligte Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund einsetzen.
Verliehen wird die Auszeichnung in drei Kategorien. In der ersten Kategorie werden Unternehmen gesucht, die Kindern und Jugendlichen, die zum Beispiel ihre Ausbildung oder Schullaufbahn abgebrochen haben, eine zweite Chance geben. In der zweiten Kategorie können sich Vereine, Initiativen und kirchliche Organisationen melden, die Freizeit- und Bildungsangebote anbieten. In der dritten Kategorie können sich Schulen bewerben, die sich bemühen, Leistungsunterschiede zwischen Kindern unterschiedlicher sozialer Herkunft zu verringern. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. Juni.
Infos und Bewerbung: www.deichmann-foerderpreis.de
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