Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) mahnt an, erkrankte Flüchtlinge nicht abzuschieben, sondern zu schützen. „Die Einstufung im Asylpaket II, dass traumatisierte und psychisch Kranke nur noch von Ärzten und nicht mehr von Psychologen ihr Leiden attestiert bekommen dürfen und dass dieses Attest nur zwei Wochen alt sein darf, ist nicht zu akzeptieren“, erklärt BDP-Präsident Prof. Dr. Michael Krämer.
„Mir liegen konkrete Informationen über Abschiebungen vor, die den Schutzbedarf kranker Flüchtlinge ignorieren“, berichtet die BDP-Beauftragte für Menschenrechte, die am Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge in Düsseldorf arbeitet. Beispielsweise über eine ärztlich geduldete Abschiebung aus einer Psychiatrie, die von bewaffneten Beamten durchgeführt wurde.
Der BDP setzt sich für den Schutz traumatisierter Flüchtlinge ein und fordert:
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Fachliche Einschätzungen von Psychologinnen und Psychologen müssen weiterhin berücksichtigt werden, wenn es um Fragen psychischer Erkrankungen geht.
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Abschiebungen müssen insbesondere bei psychisch Kranken angekündigt werden.
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Abschiebungen aus der Psychiatrie müssen unterbleiben. Denn nur in akuten Fällen
Der BDP protestiert gegen eine inhumane Abschiebungspolitik, die auf schwere Erkrankungen keine Rücksicht nimmt, psychologisches Know-how ignoriert und für eine steigende Zahl an Abschiebungen menschliches Leid billigend in Kauf nimmt.