Natürlich sind wir dabei:
Menschen, willkommen in Waltrop!
by Redaktion
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Hagen (idr). Die FernUniversität Hagen hat eine Kooperation mit der gemeinnützigen Organisation „Kiron Open Higher Education“ geschlossen. Ziel ist es, Flüchtlingen den nahtlosen Übergang in ein Fernstudium zu erleichtern. Ein erster Schwerpunkt liegt dabei auf dem Studiengang Informatik.
Die Bildungsplattform Kiron ermöglicht es Menschen, online ohne sprachliche, finanzielle oder bürokratische Hürden ins Studium einsteigen – unabhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsort. Künftig können Kiron-Module fließend in die Studieneingangsphase an der Hagener Fakultät für Mathematik und Informatik eingebracht werden.
Infos: www.fernuni-hagen.de
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Die Autorin Gila Lustiger ist seit 2017 als „Stadtschreiberin Ruhr“ im Ruhrgebiet unterwegs. Ihre Aufgabe: ein Jahr lang im Ruhrgebiet wohnen, um Menschen und Kultur, Geschichte und Alltag unserer Region zu erkunden. „Ich werde nicht unbedingt über Zeche Zollverein schreiben. Sondern Geschichten von Menschen erzählen,“ erklärte sie in einem Interview. Ihre ersten Eindrücke und Texte aus diesem Kontext – teilweise in Zeitungen und im Internet publiziert – stellt sie bei uns vor.
Gila Lustiger ist in Frankfurt am Main geboren als Tochter des deutsch-jüdischen Historikers Arno Lustiger (1924–2012). Sie studierte und arbeitete in Jerusalem. Seit 1987 lebt sie in Paris als Journalistin, Lektorin und Schriftstellerin. Seit 1996 veröffentlichte sie mehrere Romane (u.a. „Die Bestandsaufnahme“, „So sind wir“, „Die Schuld der anderen“) und wurde seit 2015 mit mehreren Literaturpreisen ausgezeichnet – zuletzt mit dem Jakob-Wassermann-Literaturpreis und dem Stefan-Andres-Preis.
Eintritt: 5 EUR
Donnerstag, 22. März 2018, 19:30 Uhr
im Jüdischen Museum Westfalen (Dorsten)
Lesung mit Gila Lustiger (Paris/Mülheim)
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JÜDISCHES MUSEUM WESTFALEN
Julius-Ambrunn-Str. 1, 46282 Dorsten
Neu in Deutschland angekommene Menschen müssen ihre Rechte und Möglichkeiten der Teilhabe kennen und bei deren Inanspruchnahme unterstützt werden. „Der AWO Bundesverband möchte geflüchtete Menschen darüber informieren, welche Rechte ihnen zustehen. Sie sollen über die Information hinaus erfahren, wo sie bei Bedarf Beistand für die Durchsetzung ihrer Rechte bekommen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, geht heute www.einfachmeinrecht.awo.org an den Start.
In vier Sprachen wird dort grundlegend informiert und hilfreiche Informationsmaterialien für Geflüchtete, aber auch Migrantinnen und Migranten zur Verfügung gestellt. So klären beispielsweise Flyer in acht Sprachen, verschiedene Plakate, sowie drei Erklärfilme über das Recht auf Schutz, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Bleiben auf. Zudem können Beratungsstellen zu verschiedenen Themen, wie Gesundheit und Arbeit, gesucht werden, die zu diesen Themen weiterführend beraten und unterstützen.
„Grundsätzlich geht es darum, den Menschen zu verdeutlichen, dass sie einen Anspruch auf Unterstützung haben und ihnen, falls es notwendig sein sollte, die Möglichkeit offen steht, sich beraten und unterstützen zu lassen“, erklärt Brigitte Döcker. Genau hier setzt das Projekt „Einfach mein Recht“ an. Dank der Förderung durch Aktion Deutschland hilft sowie der Begleitung und Unterstützung durch Schutzsuchende aus Berliner Flüchtlingsunterkünften ist dies gelungen. Ab dem heutigen Tag werden die Materialien online zur Verfügung gestellt.
Pressemitteilung der AWO vom 05.02.2018
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Bochum (FRNRW). Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs verlängert die Not und Verzweiflung der Familien und Ehepartner*innen, die zur Zeit auf eine Familienzusammenführung in Deutschland warten, um bis zu 5 Jahre. Gerade Frauen sind weiterhin den Gefahren von Existenznot und Missbrauch ausgesetzt und müssen zusehen wie ihre Kinder aufwachsen, ohne eine Schule zu besuchen.
Seit 17. März 2016 gilt die 2-jährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberech-tigte. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen, die Frist um 4,5 Monate zu verlängern. Diese Verlängerung sowie der Vorschlag der GroKo eine Kontingentregelung zu schaffen, so dass mit Ausnahme eng begrenzter Härtefälle höchstens 1000 Personen pro Monat ab August nachziehen dürfen, sind eine familienpolitische Katastrophe.
Gemäß Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung sind etwa 60.000 Angehörige betroffen. Ein Großteil der Betroffenen ist syrischer Herkunft. Sie halten sich nicht nur in ihren Herkunftsländern, sondern unter anderem auch in Nordostafrika, der Türkei, dem Libanon, Jordanien und dem Irak auf. Den statistischen Erhebungen des UNHCR zufolge handelt es sich mehrheitlich um Frauen und Kinder. Laut Jordanien-Report sind beispielsweise 78 % der registrierten syrischen Flüchtlinge Frauen und Kinder. 90 % von ihnen leben seit mindestens 3 Jahren in dieser Situation. In der Türkei sind es 70 % aller Flüchtlinge, wie dem „Fact-Sheet“ des UNHCR vom Oktober 2017 zu entnehmen ist.
Detailliert wird berichtet, dass im Libanon die von Frauen geführten Haushalte in den Flüchtlings-lagern die verwundbarsten sind. Sowohl bei der Ernährung als auch beim Armutsniveau schneiden sie schlechter ab als von Männern geführte Haushalte in dieser prekären Fluchtsituation. Dazu kommt, dass sich weibliche Haushalte doppelt so häufig schutzlos und außerhalb der Camps niederlassen mussten und öfter keinen legalen Wohnsitz haben als männlich geführte Haushalte.
Anlässlich des internationalen Frauentags am 08. März fordert der Flüchtlingsrat NRW den Schutz dieser Frauen und Kinder. Die dauerhafte Gefährdung von Frauen durch Gewalt und Missbrauch in den Flüchtlingslagern muss gestoppt werden. Die geplante Regelung des Familiennachzugs führt bei 60.000 Familienmitgliedern im Ausland dazu, dass jährlich nur 12.000 dieser Personen – in der Mehrzahl Frauen und Kinder – diesen katastrophalen Verhältnissen entkommen können. Die letzten müssten weitere 5 Jahre verzweifelt auf ihre Familienzusammenführung in Deutschland warten.
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Duisburg/Köln (idr). Politikwissenschaftler der Universität Duisburg-Essen und der Universität Köln haben erstmals eine Studie zum Wahlverhalten von Deutschen mit Migrationshintergrund bei der Bundestagswahl 2017 veröffentlicht. Dazu wurden jeweils knapp 500 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte befragt, die selbst oder deren Eltern aus der Sowjetunion oder der Türkei eingewandert sind.
Die Wahlbeteiligung der beiden Gruppen ist deutlich niedriger als bei Deutschen ohne Migrationshintergrund. Bei den Deutschtürken lag die Quote bei 64 Prozent, bei Russlanddeutschen bei 58 Prozent und damit unter der Wahlbeteiligung von Deutschen ohne Migrationshintergrund (76,2 Prozent). Russlanddeutsche entschieden sich zu 15 Prozent für die AfD. Damit ist die Partei in dieser Gruppe dritte Kraft hinter der Union und den Linken. Mehr als ein Drittel der Deutschtürken wählte die SPD, 16 Prozent die Linken. Zwölf Prozent der Deutschen mit türkischem Migrationshintergrund machten ihr Kreuz bei der Erdogan nahestehende Partei „Allianz Deutscher Demokraten“, die nur in NRW antrat.
Auf einer Skala von -5 bis +5 bewerten die befragten Deutschtürken den türkischen Staatspräsidenten Erdogan im Schnitt mit -2,5. Der russische Präsident Putin bekommt von den Russlanddeutschen eine Bewertung von +1,4.
Infos: www.uni-due.de/migrantenwahlstudie